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Ergonomie

Heben und Tragen: was die Verordnung wirklich sagt

Die Lastenhandhabungsverordnung enthält keine allgemeine Kilogrammgrenze. Wie stattdessen beurteilt wird, für wen feste Grenzen gelten und warum die Organisation der Arbeit mehr bringt als jede Hebetechnik.

8 Min. Lesezeit von Steven Schulz

Über kaum ein Thema im Arbeitsschutz kursieren so viele feste Zahlen wie über das Heben. 25 Kilogramm für Männer, 15 für Frauen, so hört man es in vielen Betrieben. Diese Werte stehen so nicht im Recht. Was tatsächlich gilt, wie beurteilt wird und wo es doch verbindliche Grenzen gibt, steht in diesem Text – gedacht für alle, die in Lager, Umschlag, Zustellung und Fahrbetrieb körperlich arbeiten.

Was die Verordnung verlangt

Maßgeblich ist die Lastenhandhabungsverordnung. Sie verpflichtet den Arbeitgeber, manuelle Handhabung von Lasten zu vermeiden, wo das möglich ist – vor allem durch geeignete Arbeitsmittel. Lässt sie sich nicht vermeiden, hat er die Bedingungen so zu gestalten, dass die Gefährdung so gering wie möglich bleibt, und die Gefährdung vorher zu beurteilen.

Eine allgemeine Kilogrammgrenze steht dort nicht. Das ist der häufigste Irrtum zu diesem Thema, und er ist folgenreich, weil er in beide Richtungen falsche Sicherheit gibt: Er lässt 20 Kilogramm harmlos erscheinen, obwohl sie in ungünstiger Haltung und hundertmal am Tag alles andere als harmlos sind, und er lässt 30 Kilogramm zu zweit über einen Meter als Verstoß erscheinen, obwohl er es nicht ist.

Die Verordnung nennt stattdessen die Merkmale, auf die es ankommt: die Last selbst, die Arbeitsaufgabe, die Arbeitsumgebung und die körperlichen Voraussetzungen der Beschäftigten. Außerdem verlangt sie, dass Beschäftigte über das Gewicht der Lasten und über die sachgemäße Handhabung unterwiesen werden. Das ist im Lager der Punkt, an dem Gewichtsangaben auf Gebinden und im System zusammenkommen müssen: Wer nicht weiß, was in einem Karton ist, kann den Griff nicht vorbereiten.

Wie beurteilt wird: die Leitmerkmalmethode

Für die Beurteilung hat die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin die Leitmerkmalmethoden entwickelt; für das Heben, Halten und Tragen gibt es eine eigene. Beurteilt werden dabei mehrere Größen zusammen: das Lastgewicht, die Körperhaltung, die Ausführungsbedingungen – also Greifbarkeit, Standfläche, Platz – und die Dauer beziehungsweise Häufigkeit der Tätigkeit.

Aus den Wichtungen dieser Merkmale ergibt sich ein Punktwert und daraus eine Einstufung in Risikobereiche, von einer geringen Belastung bis zu einer hohen, bei der körperliche Überbeanspruchung auch für durchschnittlich belastbare Beschäftigte wahrscheinlich ist und Maßnahmen erforderlich sind.

Der Vorteil dieses Verfahrens liegt genau dort, wo die Kilogrammgrenze versagt: Es bewertet nicht die Kiste, sondern die Arbeit. Fünf Kilogramm aus der untersten Palettenlage mit verdrehtem Rumpf, 400-mal in einer Schicht, kommen in einen höheren Risikobereich als 20 Kilogramm, die zweimal am Tag aus Hüfthöhe umgesetzt werden. Die Methode ist ein Instrument der Gefährdungsbeurteilung und kein Formular für die Ablage; ihr Ergebnis muss zu Maßnahmen führen.

Wo es doch feste Grenzen gibt

Verbindliche Zahlen kennt das Recht nur für besondere Gruppen.

Das Mutterschutzgesetz verbietet in § 11 unter anderem Tätigkeiten, bei denen ohne mechanische Hilfsmittel regelmäßig Lasten von mehr als 5 Kilogramm oder gelegentlich Lasten von mehr als 10 Kilogramm von Hand gehoben, bewegt oder befördert werden. Das gilt ab Kenntnis der Schwangerschaft und unabhängig davon, wie belastbar die betroffene Person sich fühlt.

Das Jugendarbeitsschutzgesetz verbietet Arbeiten, die die körperliche Leistungsfähigkeit Jugendlicher übersteigen. Konkrete Kilogrammwerte stehen im Gesetz selbst nicht; die in der Praxis verwendeten Werte stammen aus Empfehlungen und aus der betrieblichen Beurteilung. Für Auszubildende in körperlich fordernden Berufen gehört dieser Punkt von Anfang an geklärt.

Hinzu kommen Menschen mit einer Behinderung oder mit gesundheitlichen Einschränkungen. Für sie gibt es keine allgemeine Zahl, wohl aber einen Anspruch auf eine behinderungsgerechte Gestaltung des Arbeitsplatzes; welche Lasten zumutbar sind, klärt eine arbeitsmedizinische Beurteilung im Einzelfall und nicht der Schichtplan.

Alles andere – die 25 und die 15 Kilogramm, die in vielen Betrieben als gesetzt gelten – sind Orientierungswerte aus Empfehlungen, keine Rechtsnormen. Als Faustregel taugen sie, als Rechtfertigung nicht.

Eine zweite Fehlvorstellung betrifft die Rolle des Trainings. Wer regelmäßig schwer hebt, ist dadurch nicht geschützt. Belastbarkeit ist individuell und ändert nichts daran, dass die Bandscheiben bei ungünstiger Haltung ungünstig belastet werden. Umgekehrt gilt: Eine Tätigkeit, die für eine erfahrene Fachkraft machbar ist, muss auch für die Aushilfe am zweiten Tag machbar sein, sonst ist die Arbeit falsch gestaltet.

Technik: das, was jeder selbst tun kann

Die Grundsätze sind kurz und seit Jahrzehnten unverändert.

Prüfen Sie die Last, bevor Sie sie anheben: Gewicht anschätzen, kurz ankippen, auf Schwerpunkt und Griffmöglichkeiten achten. Ein Karton, dessen Inhalt beim Anheben verrutscht, ist gefährlicher als ein schwererer mit festem Inhalt; ein angebrochenes Gebinde ist gefährlicher als ein volles. Sorgen Sie außerdem für freie Sicht und freien Weg, bevor Sie anheben: Wer eine Last trägt und erst dann bemerkt, dass der Gang zugestellt ist, setzt sie im ungünstigsten Moment ab.

Halten Sie die Last nah am Körper. Der Abstand zum Rumpf wirkt wie ein Hebel; dieselbe Kiste mit ausgestreckten Armen belastet die Wirbelsäule um ein Vielfaches stärker als eng geführt. Genau das ist der Grund, warum der Griff in die Tiefe eines Regalfachs oder über eine Palettenkante hinweg so schwer wiegt.

Nutzen Sie die Beine, halten Sie den Rücken gerade, und drehen und beugen Sie nicht gleichzeitig. Die Kombination aus Rumpfbeugung und Drehung ist die ungünstigste Bewegung überhaupt. Wer die Füße umsetzt, statt sich zu verdrehen, hat den größten Teil des Risikos schon vermieden. Welche Haltungen darüber hinaus zählen, steht in Zwangshaltungen: knien und über Kopf.

Und schließlich: Umsetzen statt Tragen, schieben statt ziehen, zu zweit statt allein. Für Rollcontainer heißt das konkret schieben mit beiden Händen und aufrechtem Rumpf statt ziehen im Rückwärtsgang – und einen Container, dessen Rollen blockieren, aus dem Umlauf nehmen statt mit mehr Kraft zu bewegen. Wer eine Last abstellt und neu greift, arbeitet nicht langsamer, sondern nur weniger auf Verschleiß.

Organisation schlägt Technik

Damit ist der wichtigste Punkt aber noch nicht genannt. Hebetechnik hilft bei der einzelnen Last. Sie hilft nicht gegen eine Schicht, in der 1.200 Stücke von Hand bewegt werden.

Wirksam sind die Maßnahmen, die vor der Bewegung ansetzen: Hubwagen und Elektroameise, Scherenhubtisch, Kippbehälter, Vakuumheber, Rollcontainer und Sackkarre, die auch dort stehen, wo sie gebraucht werden. Eine Ladebordwand, die gewartet ist, statt der Rampe, die es nicht gibt. Anlieferung auf eine Rampe statt an den Bordstein. Kurze Wege zwischen Abstell- und Verwendungsort. Gebindegrößen, die zum Menschen passen und nicht nur zur Palette. Und eine Tagesplanung, die schwere Abschnitte mit leichteren mischt, statt sie zu bündeln.

Ein Rückenkurs ist eine sinnvolle Ergänzung, aber er ist keine Maßnahme gegen eine Arbeitsmenge. Wo ein Betrieb ausschließlich Rückenschulungen anbietet und an den Abläufen nichts ändert, verlagert er das Problem auf die Beschäftigten.

Zur Ausstattung gehören außerdem Schuhe mit Zehenschutz und rutschhemmender Sohle – dazu steht das Nötige in Sicherheitsschuhe – sowie Handschuhe, die Griffsicherheit geben, ohne die Feinfühligkeit zu nehmen; was der Arbeitgeber insgesamt stellen muss, steht in Persönliche Schutzausrüstung.

Wo die Belastung besonders hoch ist

Beim Kommissionieren entscheidet die Greifhöhe. Aus der Bodenlage zu greifen heißt, den Rumpf zu beugen; aus Kopfhöhe zu greifen heißt, die Last ohne Auflage über Schulterhöhe zu halten. Beides wiederholt sich so oft, wie die Pickliste lang ist. Welche Zone wofür taugt und wie Artikel danach eingelagert werden, steht in Kommissionieren und Greifhöhen.

Beim Be- und Entladen von Hand kommt zur Last die Umgebung: enger Laderaum, niedrige Decke, unebener Übergang, kein Hilfsmittel, weil an der Anlieferstelle keine Rampe steht. Und bei der letzten Palettenlage kommt die Höhe hinzu, die niemand gewählt hat – die oberste Lage über Schulterhöhe, die unterste am Boden, beides an derselben Palette.

Der Vergleich zweier Bereiche zeigt, wie unterschiedlich dieselbe Verordnung wirkt. In der Paketzustellung ist das Einzelgewicht meist mittel, die Frequenz aber hoch: viele hundert Stücke je Schicht, dazu Ein- und Aussteigen, Treppen und der Griff in einen vollen Laderaum. In der Getränkelogistik ist es umgekehrt: weniger Bewegungen, dafür Kästen und Fässer mit hohem Gewicht, oft über Stufen und Schwellen und ohne Möglichkeit, die Last zwischendurch abzusetzen. Die erste Belastung wirkt über die Wiederholung, die zweite über die Spitze – und beide werden von einer Kilogrammzahl allein nicht erfasst.

Wenn der Rücken schon Beschwerden macht

Beschwerden sind ein Anlass, die Beurteilung neu anzustoßen, und kein Grund zu warten. Sprechen Sie mit dem Betriebsarzt oder der Betriebsärztin; das Gespräch ist vertraulich, und Diagnosen gehen den Arbeitgeber nichts an. Wer länger als sechs Wochen im Jahr arbeitsunfähig war, hat Anspruch auf ein betriebliches Eingliederungsmanagement, in dem genau solche Belastungen und mögliche Veränderungen besprochen werden.

Was bei anhaltenden Beschwerden hilft und was nicht, ist ein eigenes Thema und in Rückenschmerzen bei körperlicher Arbeit beschrieben.

Und wenn sich an der Belastung über Jahre nichts ändert, ist der Wechsel in eine andere Tätigkeit eine ernsthafte Option; aus vielen körperlich fordernden Aufgaben führen belastbare Wege in planende, disponierende oder anleitende Funktionen, und wie ein solcher Quereinstieg vorbereitet wird, ist eine Frage der Reihenfolge. Wer damit anfängt, bevor der Rücken die Entscheidung trifft, hat die bessere Auswahl – auch unter den offenen Stellenangeboten.

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