In vielen Tätigkeiten in Lager und Fahrbetrieb ist nicht das Gewicht das Problem, sondern die Stellung, in der gearbeitet wird. Wer eine Schicht lang aus der untersten Palettenlage gegriffen hat, hat abends nichts Schweres getragen und trotzdem Knie und Rücken, die sich melden. Wer eine Tour lang Sendungen aus dem Laderaum eines Kastenwagens geholt hat, spürt es in Schultern und Nacken, obwohl kein einzelnes Stück mehr als ein paar Kilogramm wog.
Für diese Belastungen gibt es einen eigenen Begriff: Zwangshaltungen. Gemeint sind Körperstellungen, die nicht gewählt, sondern von der Arbeitsaufgabe vorgegeben werden, weil der Artikel nun einmal in der Bodenlage liegt, das Fach unter der Hallendecke hängt und der Laderaum die Höhe hat, die er hat.
Haltungen, die den Arbeitstag prägen
Am Boden arbeiten alle, die aus der untersten Regalebene kommissionieren, die letzte Lage einer Palette abräumen, Ware auf Bodenfläche umpacken, Etiketten an tief stehenden Gebinden lesen oder Zurrmittel und Antirutschmatten unter der Ladung anbringen. Über Kopf arbeitet, wer in das obere Fachbodenregal greift, wer Ware von einem hohen Stapel zieht, wer im Laderaum die Deckenzurrleiste bedient oder eine Plane an der Bordwand einhängt.
Eine eigene Gruppe bilden die Arbeiten im Laderaum. Der Kastenwagen und die Wechselbrücke lassen ein aufrechtes Stehen oft nicht zu, sodass über Minuten gebückt oder kniend gearbeitet wird; im Sattelauflieger steht man zwar, arbeitet aber zwischen Ladeeinheiten in einer Enge, die jedes Ausweichen mit dem Rumpf statt mit den Füßen erledigt. Das Sichern und Lösen von Ladung findet fast durchgehend in Rumpfbeuge statt: Zurrgurt ansetzen, Ratsche bedienen, Kantenschutz schieben, Spanngurt unter der Palette durchführen.
Dazu kommt die Fahrerkabine. Sie ist für das Fahren eingerichtet und nicht für das Arbeiten; wer darin Papiere sortiert oder ein Handgerät bedient, sitzt verdreht, weil der Platz keine andere Stellung zulässt. Und schließlich die gebückten Nebentätigkeiten jeder Schicht: Rollcontainer beladen, Ware am Boden sortieren, einen Hubwagen unter eine schlecht stehende Palette bugsieren.
Gemeinsam ist diesen Tätigkeiten, dass der Körper über lange Zeit in einer Stellung gehalten wird, aus der er sich nicht befreien kann, solange die Arbeit weitergeht.
Was beansprucht wird und warum die Dauer zählt
Beim Knien liegt das Körpergewicht auf einer kleinen Fläche. Betroffen sind die Kniescheibe, die Schleimbeutel davor und die Weichteile dahinter; das Gelenk steht dabei in starker Beugung, die Durchblutung ist eingeschränkt, und auf einem harten, kalten Hallenboden oder einer Alu-Laderaumfläche kommt beides zusammen. Das Hocken verstärkt die Beugung noch, belastet zusätzlich die Sprunggelenke und zwingt fast immer den Rumpf mit nach vorn.
Bei Überkopfarbeit liegt die Last auf der Schulter. Der Arm wird ohne Auflage gehalten, die Muskulatur arbeitet dauerhaft an, ohne sich zwischendurch zu entspannen, und die Durchblutung sinkt, sobald die Hände über Schulterhöhe bleiben. Dazu kommt der Nacken: Der Kopf wird in den Nacken gelegt, oft über viele Minuten am Stück, wenn ein Fach in Kopfhöhe gesucht oder ein Etikett von unten gelesen wird.
Beim Arbeiten in Rumpfbeuge trägt die Rückenmuskulatur das Gewicht des Oberkörpers wie einen ausgeklappten Hebel. Kommt eine Drehung hinzu, ist die ungünstigste Kombination erreicht, die es für die Wirbelsäule gibt. Wie das mit dem Heben zusammenhängt und warum das Verdrehen unter Last besonders zählt, steht in Heben und Tragen.
Keine dieser Haltungen schadet, wenn sie zehn Minuten dauert. Sie schaden, wenn sie den Tag bestimmen. Der Grund liegt in der Art der Beanspruchung: Zwangshaltungen sind statische Arbeit. Die Muskulatur hält, statt sich abwechselnd anzuspannen und zu lösen, und weil sie hält, wird sie schlechter durchblutet. Gelenke, die lange in einer Endstellung stehen, werden ungleichmäßig belastet, und Gewebe, auf dem dauerhaft Druck liegt, reagiert darauf.
Deshalb sprechen die Regelwerke von langdauerndem Rumpfbeugen und nicht vom Bücken an sich. Für die Beurteilung solcher Tätigkeiten hat die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin eine eigene Leitmerkmalmethode für Körperzwangshaltungen entwickelt, die Haltung, Dauer und Ausführungsbedingungen zusammen bewertet, statt eine Haltung für sich zu beurteilen.
Praktisch heißt das: Eine Stunde in Bodennähe, verteilt über den Tag und unterbrochen durch anderes, ist etwas anderes als sechs Stunden an einer Pickzone, die nur aus unteren Fächern besteht. Und ein Wechsel zwischen Knien und Hocken ist bereits eine Entlastung, weil er die Druckpunkte verschiebt.
In Bodennähe: was tatsächlich hilft
Knieschützer sind das erste Mittel und das am häufigsten falsch ausgewählte. Sie müssen den Druck verteilen, nicht nur polstern, sie dürfen beim Vorwärtsrutschen nicht wegwandern, und sie dürfen die Kniekehle nicht abschnüren. Ein Schoner, der nach zwanzig Minuten stört, wird abgenommen, und dann ist er wirkungslos. Knieschützer sind persönliche Schutzausrüstung; Auswahl, Ersatz und Passform sind Sache des Arbeitgebers, und die Ausrüstung muss individuell passen, weil sie grundsätzlich für eine Person bestimmt ist. Die Einzelheiten stehen in Persönliche Schutzausrüstung.
Wirksamer als jeder Schoner ist alles, was das Arbeiten in Bodennähe überflüssig macht oder verkürzt. Ein Scherenhubtisch oder ein Hubwagen mit Hubfunktion bringt die Palette auf Greifhöhe, statt den Menschen auf Palettenhöhe zu bringen. Kippbehälter und Schrägsteller machen die letzte Lage erreichbar, ohne dass der Rumpf in den Behälter muss. Ein niedriger Rollhocker erlaubt sitzendes Arbeiten am Boden und erspart das ständige Aufstehen.
Der größte Hebel liegt jedoch in der Belegung der Regalzonen. Welcher Artikel in welcher Höhe liegt, ist eine Entscheidung der Lagerorganisation und keine Naturkonstante: Schnelldreher gehören in die Greifzone zwischen Hüfte und Schulter, schwere und sperrige Artikel weder ganz nach oben noch ganz nach unten, Langsamdreher in die Randzonen. Welche Höhen wofür taugen und wie eine Pickzone danach eingeteilt wird, steht in Kommissionieren und Greifhöhen.
Über Kopf: die Arbeit herunterholen
Für den Überkopfgriff gilt dasselbe Prinzip in umgekehrter Richtung. Was über Schulterhöhe liegt, sollte leicht sein, selten gebraucht werden und sich ohne Reckung erreichen lassen. Eine sichere Tritthilfe oder eine fahrbare Regalleiter ist dabei keine Bequemlichkeit, sondern die ergonomisch richtige Lösung: Auf einer Standfläche lässt sich die Arbeitshöhe so wählen, dass die Hände vor dem Körper bleiben statt über dem Kopf.
Für höher liegende Ware ist das Gerät die Antwort und nicht der Arm. Ein Kommissionierstapler, ein Hochhubwagen oder ein Regalbediengerät holt das Fach zum Menschen; wer stattdessen aus der zweiten Ebene zieht, weil das Gerät gerade belegt ist, hat eine organisatorische Lücke und kein ergonomisches Problem. Auch im Laderaum gilt das: Was oben eingehängt werden muss, lässt sich meist am Boden vorbereiten, sodass oben nur noch das Einhängen bleibt.
Eine Frage der Arbeitsvorbereitung
Damit ist der wichtigste Satz dieses Textes erreicht: Zwangshaltungen sind in erster Linie ein Problem der Arbeitsvorbereitung und nicht der Körperhaltung. Keine Haltungsschulung ändert etwas daran, dass ein Artikel in der untersten Lage liegt. Wer hingegen entscheidet, welcher Artikel wo eingelagert wird, welche Hilfsmittel in der Halle und im Fahrzeug vorhanden sind, wann sie gewartet werden und ob eine Tätigkeit über den Tag verteilt oder gebündelt wird, ändert die Belastung tatsächlich.
Das ist auch der Grund, warum sich diese Belastungen nicht durch mehr Anstrengung der Beschäftigten lösen lassen. Ein Rollhocker, der im Nebenraum steht und nicht in der Gasse, ist keine Maßnahme. Ein Hubwagen, dessen Hubfunktion seit Wochen defekt ist, ebenfalls nicht. Und eine Zurrausrüstung, die im Fahrzeug fehlt, verlagert die Arbeit in genau die Haltung, die vermieden werden sollte.
Was das Arbeitsschutzrecht dazu sagt
Die rechtliche Grundlage ist unspektakulär und trotzdem der praktische Ansatzpunkt. Nach § 5 Absatz 1 des Arbeitsschutzgesetzes hat der Arbeitgeber durch eine Beurteilung der mit der Arbeit verbundenen Gefährdung zu ermitteln, welche Maßnahmen des Arbeitsschutzes erforderlich sind. Absatz 3 nennt dabei ausdrücklich auch die Gestaltung von Arbeits- und Fertigungsverfahren, Arbeitsabläufen und Arbeitszeit als Gefährdungsquelle. Genau dort liegen Zwangshaltungen. Wie eine solche Beurteilung abläuft und wer daran beteiligt ist, steht in Gefährdungsbeurteilung.
Hinzu kommt die arbeitsmedizinische Seite. Der Anhang der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge sieht in Teil 3 Absatz 2 Nummer 4 eine Angebotsvorsorge vor bei wesentlich erhöhten körperlichen Belastungen für das Muskel-Skelett-System durch Lastenhandhabung, repetitive manuelle Tätigkeiten oder Arbeiten in erzwungenen Körperhaltungen im Knien, in langdauerndem Rumpfbeugen oder -drehen. Angebotsvorsorge heißt: Der Arbeitgeber muss sie anbieten, annehmen muss sie niemand, und das Angebot ist später erneut zu machen. Was dabei besprochen wird, erfährt der Arbeitgeber nicht; er erfährt nur, dass die Vorsorge stattgefunden hat. Das Verfahren ist in Arbeitsmedizinische Vorsorge beschrieben.
Wenn die Knie oder die Schulter schon Beschwerden machen
Beschwerden sind ein Anlass, die Beurteilung neu anzustoßen, und kein Grund zu warten. Ein Knie, das nach der Schicht warm und geschwollen ist, eine Schulter, die nachts weckt, ein Rücken, der morgens länger braucht als früher: Das sind Hinweise auf eine Belastung, die über dem liegt, was der Körper zwischen zwei Arbeitstagen ausgleicht. Was sich dagegen im Alltag tun lässt und wann eine Abklärung sinnvoll ist, steht in Rückenschmerzen bei körperlicher Arbeit.
Und wenn sich über Jahre nichts ändert, ist der Wechsel in einen Betrieb, der anders ausgestattet ist und anders plant, eine sachliche Überlegung. Wie ein Betrieb mit Zwangshaltungen umgeht, lässt sich vorher erfragen: ob die Pickzonen nach Gewicht und Umschlagshäufigkeit belegt sind, ob Hubtische und Rollhocker vorhanden sind und wer die Knieschoner aussucht. Welche Fragen dafür taugen, steht in Das Vorstellungsgespräch vorbereiten. Die Antworten sagen mehr über die nächsten zehn Berufsjahre als die Beschreibung in den offenen Stellenangeboten.
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