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Ausstattung

Sicherheitsschuhe: was sie können müssen und wer sie bezahlt

Kein anderes Teil der Schutzausrüstung wird so lange getragen. Welche Schutzmerkmale in Halle, Rampe und Zustellung wirklich zählen, wie die Auswahl zustande kommt und warum die Kosten nicht beim Beschäftigten liegen.

8 Min. Lesezeit von Steven Schulz

Von allen Teilen der Schutzausrüstung hat der Schuh die längste Kontaktzeit. Warnweste, Handschuhe und Gehörschutz kommen und gehen mit der Tätigkeit; der Schuh bleibt vom ersten Griff am Morgen bis zum Abstellen des Fahrzeugs am Abend am Fuß – in der Regalgasse, auf der Rampe, im Laderaum, in der Kabine, im Treppenhaus des Zustellbezirks. Zehn Stunden sind keine Ausnahme.

Die Auswahl entscheidet deshalb über zweierlei. Darüber, ob der Fuß heil bleibt, wenn eine Palettenecke auf den Spann kippt. Und darüber, ob am Abend die Füße, die Knie oder das Kreuz wehtun. Der zweite Punkt wird beim Einkauf selten mitgedacht und ist auf lange Sicht der teurere.

Wogegen geschützt wird

Die Gefahren sind schnell aufgezählt und im Alltag doch selten alle zugleich im Blick.

Da ist das herabfallende Teil: der Karton, der aus der zweiten Regalebene rutscht, das Kolli, das beim Umsetzen kippt, der Deckel einer Gitterbox. Da ist die Palettenecke, die beim Vorbeigehen auf Höhe des Fußes steht, und der Hubwagen, der mit einer vollen Palette über den Fuß rollt – die häufigste Fußverletzung im Lager entsteht nicht durch einen Sturz, sondern durch Rollen und Kanten. Da ist das Rutschen: auf nasser Rampe, auf Kondenswasser vor dem Tor des Frischelagers, auf Folienresten und Umreifungsband auf dem Hallenboden, im Winter auf überfrorenem Hof. Da ist der Durchtritt von unten, wo Nägel aus Einwegpaletten und Bandeisen im Bruchbereich liegen. Da ist die Kälte von unten, die über eine dünne Sohle durch den Betonboden kriecht und im Tiefkühllager innerhalb einer Schicht in den Füßen ankommt. Und da ist die schiere Laufleistung in der Zustellung: Treppen, Bordsteine, Gehwege, dazu das Ein- und Aussteigen aus der Kabine, das an einem Tag hundertmal vorkommt und jedes Mal mit dem ganzen Körpergewicht auf einem Fuß endet.

Kein Schuh deckt das alles gleich gut ab. Ein Modell, das gegen Nässe dicht ist, atmet schlechter. Eine Sohle, die auf Öl greift, nutzt sich auf rauem Beton schneller ab. Ein hoher Schaft stützt den Knöchel und schränkt beim Griff in die unterste Palettenlage die Beweglichkeit ein. Die Auswahl ist immer eine Abwägung.

Sie folgt aus der Beurteilung, nicht aus dem Katalog

Welche Abwägung richtig ist, steht nicht im Prospekt. Nach § 5 Abs. 1 des Arbeitsschutzgesetzes hat der Arbeitgeber durch eine Beurteilung der mit der Arbeit verbundenen Gefährdung zu ermitteln, welche Maßnahmen des Arbeitsschutzes erforderlich sind. Bei gleichartigen Arbeitsbedingungen genügt nach § 5 Abs. 2 die Beurteilung eines Arbeitsplatzes oder einer Tätigkeit. Als Gefährdungsquellen nennt § 5 Abs. 3 unter anderem die Gestaltung und Einrichtung der Arbeitsstätte, physikalische und chemische Einwirkungen sowie die Gestaltung von Arbeitsverfahren und Arbeitsabläufen.

Übersetzt heißt das: Wer im Betrieb festlegt, welcher Schuh beschafft wird, muss vorher wissen, worauf gelaufen, was getragen und womit gearbeitet wird. Eine Kommissioniererin im Trockensortiment, ein Mann im Tiefkühlbereich und ein Zusteller mit vierzig Kilometern Gehstrecke in der Woche stehen auf verschiedenen Böden und vor verschiedenen Gefahren. Wie eine solche Beurteilung aufgebaut ist und wer daran beteiligt wird, steht in Gefährdungsbeurteilung.

Die Klassen und warum sie nicht die ganze Antwort sind

Sicherheitsschuhe werden nach Schutzklassen gekennzeichnet – S1, S2, S3 und weitere Bezeichnungen, die jeder kennt, der schon einmal einen Katalog aufgeschlagen hat. Diese Kennzeichnung ist nützlich, weil sie Merkmale bündelt und den Vergleich abkürzt.

Zwei Einschränkungen gehören dazu. Erstens sind die Bezeichnungen überarbeitet worden; es sind Klassen hinzugekommen und Zuordnungen verschoben worden, und ein älteres Merkblatt am schwarzen Brett bildet den heutigen Stand nicht zwingend ab. Zweitens sagt eine Klassenangabe nichts darüber, ob der Schuh zu Ihrer Tätigkeit passt. Verbindlich ist, was der Betrieb aufgrund seiner Beurteilung festlegt; wer unsicher ist, fragt dort nach oder bei der zuständigen Berufsgenossenschaft.

Deshalb lohnt es sich mehr, die einzelnen Merkmale zu kennen als die Kürzel.

Die Zehenschutzkappe ist das Merkmal, das jeden Sicherheitsschuh ausmacht. Sie besteht aus Stahl oder aus Kunststoff. Kunststoffkappen leiten Kälte schlechter – im Tiefkühllager ist das ein handfester Vorteil – und lösen an Metalldetektoren nichts aus, bauen aber etwas mehr Volumen auf. Die durchtrittsichere Sohle ist der zweite Kern: Sie verhindert, dass ein Nagel von unten in den Fuß geht. Auch hier gibt es Stahleinlagen und textile Einlagen; textile sind leichter und flexibler, Stahl deckt eine kleinere Fläche mit weniger Randzonen ab.

Wie stark dieses Merkmal wiegt, hängt vom Einsatzort ab. Im Umschlag und überall dort, wo Paletten gebrochen werden, ist es wichtig. In der Zustellung ist es das kaum – dort liegt selten ein Nagel auf dem Gehweg, dafür summieren sich Tausende Schritte auf Asphalt und Treppen. Dort zählt die Dämpfung mehr als die Durchtrittsicherheit, und ein steifer, schwerer Schuh macht aus einem langen Bezirk einen schmerzhaften.

Die Rutschhemmung entsteht aus Sohlenmaterial und Profil zusammen. Ein grobes Stollenprofil greift auf dem unbefestigten Hof und hat auf glattem, nassem Hallenboden weniger Auflage als ein feineres. Wer über den Tag zwischen Halle, Rampe und Fahrzeug wechselt, braucht einen Kompromiss und sollte wissen, welchen er gewählt hat. Die Wasserdichtigkeit unterscheidet wasserabweisendes Obermaterial von einem wirklich dichten Aufbau; bei Zustellung im Dauerregen und an der offenen Rampe ist der Unterschied nach drei Stunden spürbar. Die Schafthöhe entscheidet über Knöchelstützung und darüber, wie viel von oben in den Schuh fällt. Hitzebeständigkeit der Sohle ist ein eigenes Merkmal und keine Selbstverständlichkeit. Und elektrostatische Eigenschaften sind dort verlangt, wo Aufladung stört oder gefährlich wird, etwa im Umgang mit empfindlicher Elektronik oder mit brennbaren Stoffen.

Passform: der Teil, den niemand abnehmen kann

Ein Schuh, der schützt und nicht passt, wird ausgezogen, und dann schützt er nicht mehr.

Gemessen wird nicht nur die Fußlänge, sondern auch die Breite. Viele Modelle gibt es in mehreren Weiten; wer immer nur die Größe angibt, bekommt seit Jahren dieselbe zu schmale Bauform. Probieren Sie am Nachmittag, nicht am Morgen: Der Fuß ist nach Stunden im Stehen messbar größer, und ein Schuh, der früh gut sitzt, drückt abends. Ziehen Sie die Socken an, die Sie tatsächlich tragen – im Tiefkühlbereich die dicken –, und gehen Sie eine Treppe. Bergab zeigt sich, ob die Zehen vorn anstoßen.

Einlagen sind ein heikler Punkt. Die Einlegesohle aus dem Drogeriemarkt verändert das Volumen im Schuh und damit die Lage des Fußes unter der Schutzkappe. Wer Einlagen braucht, braucht solche, die für den jeweiligen Sicherheitsschuh vorgesehen und dafür gefertigt sind; das ist über den Betrieb und die orthopädische Versorgung zu klären, nicht auf eigene Faust.

Ein zweites Paar im Wechsel ist die wirksamste Einzelmaßnahme gegen Fußprobleme überhaupt. Ein durchgeschwitzter oder durchnässter Schuh braucht mehr als eine Nacht zum Trocknen. Wer täglich in das feuchte Paar von gestern steigt, bekommt Hautprobleme und kalte Füße, und das Material altert schneller. Schuhe trocknen bei Zimmertemperatur und mit herausgenommener Einlegesohle, nicht auf der Heizung und nicht auf dem Motorraum. Was Kälte und Nässe sonst verlangen, steht in Hitze, Kälte und Witterung.

Ausgetauscht wird, wenn das Profil abgelaufen ist, die Sohle reißt, das Obermaterial aufgeht oder die Kappe einen Schlag bekommen hat. Eine Kappe, die eine schwere Last aufgefangen hat, ist verbraucht, auch wenn man ihr nichts ansieht.

Wer bezahlt

Hier gibt es weniger Spielraum, als in vielen Betrieben angenommen wird. Die Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Benutzung persönlicher Schutzausrüstung regelt vier Punkte.

Nach § 2 Abs. 1 darf der Arbeitgeber nur Schutzausrüstung auswählen und bereitstellen, die Schutz gegenüber der zu verhütenden Gefährdung bietet, ohne selbst eine größere Gefährdung mitzubringen, die für die Bedingungen am Arbeitsplatz geeignet ist und die ergonomischen Anforderungen erfüllt. Nach § 2 Abs. 2 muss sie individuell passen und ist grundsätzlich für den Gebrauch durch eine Person bestimmt – ein Paar aus der Sammelkiste am Tor erfüllt das nicht. Nach § 2 Abs. 3 muss der Arbeitgeber mehrere gleichzeitig getragene Ausrüstungen so aufeinander abstimmen, dass die Schutzwirkung erhalten bleibt; wo Schuh, Kälteschutzhose und Gamaschen zusammenkommen, ist das eine praktische Frage. Und nach § 2 Abs. 4 sind Wartung, Reparatur, Ersatz und die ordnungsgemäße Lagerung Sache des Arbeitgebers.

Aus dem letzten Punkt folgt, was in vielen Betrieben falsch gehandhabt wird: Schutzausrüstung wird gestellt und nicht vom Lohn abgezogen. Ein Betrag, der monatlich einbehalten wird, eine Kaution auf das Paar oder die Regel, dass Ersatz nach zwei Jahren privat zu kaufen ist, passen dazu nicht. Das ist eine andere Frage als die nach den Kosten einer Qualifikation, die der Betrieb übernimmt oder eben nicht – dazu Führerschein: wer zahlt; den Überblick über die übrigen Ausrüstungsteile gibt Persönliche Schutzausrüstung.

Der Schuh ist am Ende auch ein Stück Ergonomie. Wer den ganzen Tag auf Beton steht, in die unterste Regalebene greift und schwer trägt, spürt jede schlechte Sohle im Rücken – warum die Organisation der Arbeit dabei mehr bringt als jede Einzelmaßnahme, beschreiben Heben und Tragen und Kommissionieren und Greifhöhen. Wie ein Betrieb die Sache mit den Schuhen regelt, sagt oft mehr über seinen Arbeitsschutz als jede Selbstbeschreibung in den offenen Stellenangeboten.

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