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Karriere

Quereinstieg in Lager und Logistik: die Tür steht wirklich offen

Kaum eine Branche stellt so verlässlich ohne einschlägige Ausbildung ein. Welche Wege von der Helferstelle nach oben führen und woran der Quereinstieg trotzdem scheitert.

6 Min. Lesezeit von Steven Schulz

In den meisten Branchen ist der Quereinstieg eine Ausnahme, für die es eine besondere Begründung braucht. In Lager, Umschlag und Zustellung ist er der Normalfall. Ein erheblicher Teil der Beschäftigten hat den Beruf nicht gelernt, sondern ist über eine Helferstelle, über einen Personaldienstleister oder über eine Empfehlung aus der Schicht hereingekommen. Das ist keine Notlösung des Arbeitsmarktes, sondern die übliche Eintrittstür. Dieser Text beschreibt, wohin sie führt — und er benennt ebenso deutlich, wo sie nicht hinführt.

Warum die Tür hier tatsächlich offen steht

Der Grund ist einfach: Die Einstiegstätigkeiten in dieser Branche lassen sich in Tagen anlernen, nicht in Jahren. Wer Ware vereinnahmt, kommissioniert, packt, sortiert oder Pakete zustellt, arbeitet nach einem System, das der Betrieb vorgibt, mit Geräten, in die er einweist. Was fehlt, ist Erfahrung, nicht ein Abschluss.

Dazu kommt eine hohe und schwankende Personalnachfrage: Das Weihnachtsgeschäft, Aktionswochen im Handel, der Anlauf eines neuen Kundenprojekts in der Kontraktlogistik, die Inventur. Betriebe, die im Oktober zweihundert zusätzliche Leute brauchen, prüfen keine Ausbildungsnachweise. Sie prüfen, ob jemand verfügbar ist, ob er Schicht arbeiten kann und ob er nach drei Wochen noch da ist.

Genau daraus ergibt sich die realistische Erwartung. Realistisch ist, dass Sie eingestellt werden, ohne den Beruf gelernt zu haben. Realistisch ist auch, dass Sie die Arbeit beherrschen werden. Nicht realistisch ist, dass Sie ohne Nachweis dauerhaft so bezahlt werden wie eine ausgebildete Fachkraft. Der Quereinstieg ist ein Anfang, kein Ziel.

Die Leiter im Lager

Der Weg nach oben ist in dieser Branche ungewöhnlich klar gestuft, und jede Stufe ist einzeln erreichbar.

Die erste Stufe ist die Helferstelle mit betrieblicher Einarbeitung: Wareneingang, Kommissionierung, Verpackung, Versand. Achten Sie hier auf eines: dass Sie in wechselnden Bereichen eingesetzt werden und nicht ein Jahr lang an derselben Packstation stehen. Wer Wareneingang, Kommissionierung und Versand kennt, ist für den nächsten Schritt qualifiziert; wer nur eine Station kennt, ist ersetzbar.

Die zweite Stufe ist der Staplerschein. Er ist der wirksamste einzelne Schritt, den jemand in dieser Branche früh tun kann, weil er einen Menschen von einer Tätigkeit in eine Berechtigung bringt. Viele Betriebe übernehmen die Ausbildung, wenn Bedarf besteht; danach folgt die schriftliche Beauftragung durch den Arbeitgeber. Was dazugehört und warum das Papier allein nicht reicht, steht unter Flurförderzeugschein. Sinnvoll ist, die Berechtigung auf mehrere Gerätearten zu erweitern — Schubmaststapler und Kommissionierer in der Höhe öffnen deutlich mehr Stellen als der Frontstapler allein.

Die dritte Stufe ist der Abschluss. Hier stehen zwei Ausbildungsberufe zur Wahl: der Fachlagerist mit kürzerer und die Fachkraft für Lagerlogistik mit längerer Ausbildungsdauer, wobei der erste auf den zweiten aufgesattelt werden kann. Für Quereinsteiger kommt beides auch als Umschulung in Betracht, also als verkürzte Ausbildung mit regulärer Prüfung bei der Industrie- und Handelskammer. Ob im Einzelfall eine Förderung in Betracht kommt, entscheidet die Agentur für Arbeit oder ein anderer Kostenträger; das ist eine Frage, die man dort stellt und nicht im Betrieb. Welcher der beiden Abschlüsse zu welchem Ziel passt, ist unter Fachlagerist oder Fachkraft für Lagerlogistik beschrieben.

Der Weg in den Fahrbetrieb

Die zweite große Richtung führt hinter das Steuer, und sie ist teurer, aber auch klarer geregelt. Erforderlich sind zwei Dinge, die oft verwechselt werden: die Fahrerlaubnis der Klasse C oder CE und zusätzlich die Berufskraftfahrerqualifikation.

Die Fahrerlaubnisklassen C, C1, CE und C1E werden nach § 23 Abs. 1 FeV längstens für fünf Jahre erteilt und müssen anschließend verlängert werden; welche Fahrzeuge und Anhänger sie jeweils erlauben, ist ein eigenes Thema. Das Mindestalter für C und CE beträgt nach § 10 Nr. 7 FeV grundsätzlich 21 Jahre und sinkt auf 18 Jahre, wenn die Grundqualifikation nach § 2 Abs. 1 Nr. 1 BKrFQG vorliegt oder die Ausbildung zum Berufskraftfahrer läuft.

Für gewerbliche Fahrten kommt nach dem Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz die Grundqualifikation hinzu. Sie lässt sich nach § 2 Abs. 1 BKrFQG über eine theoretische und praktische Prüfung bei der Industrie- und Handelskammer erwerben oder über den Abschluss der Berufsausbildung; die beschleunigte Grundqualifikation nach § 2 Abs. 2 BKrFQG besteht aus Unterricht bei einer anerkannten Ausbildungsstätte und einer theoretischen Prüfung. Für den Güterkraftverkehr mit C und CE gilt dabei nach § 3 Abs. 1 Nr. 1 BKrFQG: mit der Grundqualifikation ab 18 Jahren, mit der beschleunigten ab 21 Jahren. Die Einzelheiten samt der alle fünf Jahre fälligen Weiterbildung stehen unter Berufskraftfahrerqualifikation.

Der Kostenpunkt ist erheblich, und genau daran scheitert der Weg am häufigsten. Manche Betriebe übernehmen ihn ganz oder teilweise, häufig gegen eine Rückzahlungsklausel, und auch eine Förderung ist im Einzelfall möglich. Beides ist vor der Anmeldung zu klären und nicht danach; die Fallstricke sind unter Führerschein: wer zahlt beschrieben.

Der ehrliche Gegenpunkt

So offen die Tür ist, so unangenehm ist die zweite Hälfte der Wahrheit: Eine Helferstelle ohne Abschluss hält auf Dauer in der untersten Entgeltgruppe. Die Arbeit mag sich von der einer ausgebildeten Fachkraft kaum unterscheiden — die Eingruppierung folgt in tarifgebundenen Betrieben dennoch der Tätigkeitsbeschreibung und dem Nachweis. Der Abstand verschwindet nicht durch Fleiß und nicht durch Betriebszugehörigkeit, sondern durch ein Zeugnis oder eine Berechtigung. Welche Tarifwerke das im Einzelnen regeln, ist unter Tarifverträge in der Logistik beschrieben.

Dazu kommt die zweite Einschränkung: Der übliche Einstieg läuft in dieser Branche über Personaldienstleister. Das hat Vorteile — man kommt schnell hinein, lernt mehrere Betriebe kennen und wird in der Regel übernommen, wenn man sich bewährt. Es hat aber auch Folgen, die man kennen sollte: begrenzte Überlassungsdauer bei demselben Entleiher, tarifliche Abweichungen vom Gleichstellungsgrundsatz in den ersten Monaten, wechselnde Einsatzorte und Schichten. Was das AÜG dazu vorgibt, steht unter Zeitarbeit in der Logistik. Wer über diesen Weg einsteigt, sollte ihn als Übergang planen und nach spätestens einem Jahr eine Entscheidung treffen — Übernahme, Abschluss oder Wechsel.

Sprechen Sie das früh an. Ein Schichtleiter, der weiß, dass aus einem Helfer eine Fachkraft werden soll, setzt ihn anders ein und schreibt später ein Zeugnis, das die Tätigkeiten vollständig beschreibt. Genau dieses Zeugnis brauchen Sie für den nächsten Schritt.

Die körperliche Seite und die Schicht

Beides gehört ehrlich benannt, weil es der häufigste Grund ist, warum ein Quereinstieg nach wenigen Monaten endet. Der Unterschied zu einer sitzenden Tätigkeit zeigt sich nicht am ersten Tag, sondern im dritten Monat. Entscheidend ist dabei nicht das Einzelgewicht, sondern die Wiederholung über die Schicht hinweg — und dagegen hilft weniger die eigene Technik als eine Arbeitsorganisation, die der Betrieb verantwortet.

Die zweite Umstellung ist die Schicht. Wer aus einer Tagestätigkeit kommt, unterschätzt regelmäßig, was Nacht- und Wechselschicht mit Schlaf, Verdauung und Familienleben machen. Das ist kein Grund, es nicht zu tun, aber ein Grund, sich vorher damit zu befassen — nachzulesen unter Schichtarbeit und Gesundheit.

Die Bewerbung, wenn im Lebenslauf etwas anderes steht

Ein Quereinstieg scheitert selten am Können und oft an der Darstellung. Begründen Sie den Wechsel in einem einzigen klaren Absatz, ohne Entschuldigung und ohne Abrechnung mit dem bisherigen Arbeitgeber; wie ein solcher Absatz aufgebaut ist, steht unter Anschreiben. Und ordnen Sie den Lebenslauf nach Tätigkeiten statt nach Berufsbezeichnungen, damit die übertragbaren Anteile sichtbar werden: Arbeit nach Vorgabe und Beleg, Umgang mit Scannern und Warenwirtschaft, Schichtbereitschaft, Fahrerlaubnis, Sorgfalt beim Zählen und Dokumentieren. Der Aufbau des Lebenslaufs entscheidet dabei mehr als die Formulierung.

Wo gerade eingestellt wird, zeigen die offenen Stellenangebote und gezielt die Stellen für Lagerhelfer.

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