Der Lkw-Führerschein ist in der Logistik die teuerste Eintrittskarte. Wer ihn hat, findet Arbeit; wer ihn nicht hat, steht vor einer Summe, die sich nicht nebenbei aufbringen lässt. Dieser Text ordnet die drei Wege der Finanzierung, erklärt die Logik der Rückzahlungsklauseln und nennt die Kosten, die nach dem Erwerb regelmäßig wiederkehren. Er ist für Quereinsteiger geschrieben, für Fahrer, die erweitern wollen, und für alle, denen ein Betrieb die Übernahme der Kosten angeboten hat.
Woraus sich die Summe zusammensetzt
Klasse C oder CE zusammen mit der Grundqualifikation kostet einen vierstelligen Betrag. Eine genauere Zahl steht hier bewusst nicht, weil sie von der Fahrschule, der Region, der Vorerfahrung und der Zahl der benötigten Fahrstunden abhängt und weil jede Pauschalangabe im Einzelfall falsch wäre. Was Sie stattdessen kennen sollten, sind die Posten, aus denen sich der Betrag zusammensetzt – nur so lässt sich ein Angebot mit einem anderen vergleichen.
Den größten Teil machen die praktischen Fahrstunden aus; sie werden je Stunde abgerechnet, und ihre Zahl ist der eigentliche Unsicherheitsfaktor. Dazu kommen der theoretische Unterricht, die Grundgebühr der Fahrschule, die Gebühren für die theoretische und die praktische Prüfung, die ärztliche Untersuchung und der Sehtest, die Gebühren der Fahrerlaubnisbehörde für den Antrag und die Ausstellung sowie die Grundqualifikation nach dem Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz. Ob Sie die reguläre oder die beschleunigte Grundqualifikation wählen, macht beim Aufwand einen erheblichen Unterschied; was die beiden Wege unterscheiden, steht in Berufskraftfahrerqualifikation, und was die einzelnen Klassen erlauben, in Führerscheinklassen C und CE.
Lassen Sie sich ein Angebot schriftlich geben, in dem die Zahl der enthaltenen Fahrstunden und der Preis jeder weiteren Stunde stehen. Ein niedriger Grundpreis mit teuren Zusatzstunden ist am Ende oft der teurere Weg.
Drei Wege
Es gibt genau drei Möglichkeiten, diese Summe aufzubringen, und sie schließen einander nicht aus.
Der erste Weg ist, selbst zu zahlen. Das ist der teuerste, aber auch der freieste: Der Schein gehört Ihnen, es gibt keine Bindung an einen Betrieb, und Sie können mit der Qualifikation dorthin gehen, wo die Bedingungen stimmen. Wer die Wahl hat und die Mittel aufbringen kann, kauft sich damit Verhandlungsposition.
Der zweite Weg ist die Übernahme durch den Betrieb. Viele Speditionen und Logistikunternehmen finanzieren den Erwerb, weil Fahrer knapp sind. Das ist ein reales Angebot und keine Wohltat – der Betrieb kauft damit Arbeitskraft, die er sonst nicht bekäme. Fast immer hängt daran eine Rückzahlungsklausel, und um die geht es im nächsten Abschnitt.
Der dritte Weg ist die Förderung durch einen Träger. Die Agentur für Arbeit und die Jobcenter können berufliche Weiterbildung fördern, und der Lkw-Führerschein mit Grundqualifikation ist eine Maßnahme, die dafür grundsätzlich in Betracht kommt. Eine Fördersumme, einen Prozentsatz oder eine Anspruchsgrundlage nennt dieser Text nicht, weil das eine Einzelfallentscheidung ist, die von Ihrer persönlichen Situation, der Arbeitsmarktlage und der Zulassung des Bildungsträgers abhängt.
Entscheidend ist die Reihenfolge: Das muss vor Beginn der Maßnahme geklärt sein. Ein Lehrgang, den Sie bereits begonnen oder bezahlt haben, wird in aller Regel nicht mehr gefördert, und genau daran scheitert es in der Praxis am häufigsten. Vereinbaren Sie also zuerst einen Termin bei Ihrer Vermittlungsfachkraft, klären Sie die Zulassung des Trägers und lassen Sie sich das Ergebnis schriftlich geben, bevor Sie bei der Fahrschule unterschreiben. Wie ein solcher Einstieg insgesamt geplant wird, steht in Quereinstieg.
Die Rückzahlungsklausel
Wenn der Betrieb zahlt, steht im Arbeitsvertrag oder in einer gesonderten Vereinbarung fast immer, dass Sie die Kosten ganz oder teilweise zurückzahlen müssen, wenn Sie das Unternehmen innerhalb einer bestimmten Zeit wieder verlassen. Solche Klauseln sind nicht grundsätzlich unzulässig, aber sie sind auch nicht beliebig gestaltbar. Die Arbeitsgerichte prüfen sie streng, und die Logik dieser Prüfung lässt sich in drei Punkten zusammenfassen.
Erstens muss die Fortbildung dem Arbeitnehmer einen geldwerten Vorteil bringen. Eine Qualifikation, die auch außerhalb des Betriebs etwas wert ist, erfüllt das; der Lkw-Führerschein tut es offensichtlich. Eine Unterweisung, die nur im eigenen Haus nützt, erfüllt es nicht.
Zweitens muss die Bindungsdauer in einem angemessenen Verhältnis zum Wert der Fortbildung und zur Dauer der Lehrgangszeit stehen. Die Rechtsprechung hat dazu Staffeln entwickelt, die längere Bindungen nur bei entsprechend aufwendigeren Fortbildungen zulassen. Konkrete Monatszahlen nennt dieser Text nicht, weil sie vom Einzelfall abhängen und eine falsch gemerkte Zahl schlechter ist als keine.
Drittens muss die Klausel die Fälle ausnehmen, die der Arbeitnehmer nicht zu vertreten hat. Wer geht, weil der Betrieb kündigt, weil die versprochene Tätigkeit nicht angeboten wird oder weil gesundheitliche Gründe die Fortsetzung unmöglich machen, soll nicht zahlen müssen. Eine pauschale Klausel, die jede Beendigung gleich behandelt und nicht nach dem Grund unterscheidet, ist häufig unwirksam – und zwar vollständig, nicht nur teilweise.
Daraus folgt ein praktischer Rat: Lassen Sie die Klausel vor der Unterschrift prüfen, durch den Betriebsrat oder durch eine Fachanwältin für Arbeitsrecht. Achten Sie außerdem darauf, ob die Rückzahlung mit der Zeit anteilig sinkt, was üblich und angemessen ist, und ob im Text steht, welcher Betrag überhaupt zurückgefordert werden kann. Eine Klausel, die auf einen nicht bezifferten „Aufwand" verweist, ist ein Warnzeichen.
Die Kosten, die danach wiederkehren
Mit der Prüfung ist die Sache nicht erledigt, und das übersehen viele bei der Rechnung. Die Fahrerlaubnisklassen C, C1, CE und C1E werden nach § 23 Absatz 1 der Fahrerlaubnis-Verordnung längstens für fünf Jahre erteilt. Für die Verlängerung verlangt § 24 Absatz 1 den Nachweis der Eignung nach Anlage 5 Nummer 1 und 3 sowie den Nachweis des Sehvermögens nach Anlage 6. Die Nachweise dürfen bei Antragstellung nicht älter als ein Jahr sein, und beantragt werden kann die Verlängerung nach § 24 Absatz 4 frühestens sechs Monate vor Ablauf. Damit fallen turnusmäßig eine ärztliche Untersuchung, eine Sehtestbescheinigung und eine Behördengebühr an.
Dazu kommt die Weiterbildung. Nach § 5 des Berufskraftfahrerqualifikationsgesetzes ist sie alle fünf Jahre fällig, und nach § 4 Absatz 2 der zugehörigen Durchführungsverordnung umfasst sie 35 Unterrichtseinheiten, die in selbstständigen Ausbildungseinheiten von jeweils mindestens sieben Unterrichtseinheiten erteilt werden. Das sind mehrere Lehrgangstage, an denen Sie nicht fahren – also Kosten und Arbeitszeit zugleich.
Wer diese wiederkehrenden Kosten trägt, ist Verhandlungssache. In vielen Betrieben ist es eine Selbstverständlichkeit, dass die Weiterbildung während der Arbeitszeit stattfindet und vom Unternehmen bezahlt wird; in anderen ist es das nicht. Fragen Sie danach im Vorstellungsgespräch, und zwar konkret: Wer bezahlt die 35 Unterrichtseinheiten, wer bezahlt die Verlängerungsuntersuchung, und gilt die Lehrgangszeit als Arbeitszeit. Die Antwort sagt mehr über einen Betrieb aus als die meisten Stellenanzeigen. Wie Sie solche Punkte im Gespräch platzieren, ohne sie zu einem Streitfall zu machen, steht in Gehalt verhandeln.
Was ohnehin gestellt gehört
Ein letzter Punkt, der in der Kostenfrage regelmäßig untergeht: Warnkleidung und Sicherheitsschuhe sind persönliche Schutzausrüstung. Sie muss der Arbeitgeber bereitstellen und bezahlen, und zwar in geeigneter Ausführung und in passender Größe – dazu Persönliche Schutzausrüstung und, für die Schutzklassen im Einzelnen, Sicherheitsschuhe. Wer hier auf eigene Rechnung ausgestattet wird, sollte das ansprechen.
Anders, aber im Ergebnis ähnlich liegt es bei Ausrüstung, die Fahrer oft privat anschaffen: Spanngurte, Ratschen, Kantenschoner, Antirutschmatten, Keile. Das sind Arbeitsmittel und keine Privatsache. Wenn ein Fahrzeug ohne ausreichendes Sicherungsmaterial auf den Hof geschickt wird, ist das ein Mangel der Ausstattung und nicht ein Grund, selbst einkaufen zu gehen.
Unter dem Strich: Rechnen Sie den Erwerb, die Bindung und die wiederkehrenden Kosten zusammen, bevor Sie unterschreiben, und vergleichen Sie Angebote nicht nur nach dem Stundenlohn. Ein Betrieb, der Führerschein, Verlängerung und Weiterbildung übernimmt, zahlt im Ergebnis mehr als einer, der das nicht tut. Welche Unternehmen gerade suchen, sehen Sie in den offenen Stellenangeboten und gezielt bei den Stellen für Berufskraftfahrer.
Wenden Sie das direkt an: Im Stellenmarkt stehen Anzeigen aus ganz Deutschland, und zu jedem Beruf finden Sie die Aufgaben und die üblichen Gehälter daneben.