Über Entgelte in Lager und Fahrbetrieb kursieren viele Zahlen, und die meisten davon sind nicht vergleichbar, weil sie unterschiedliche Dinge zusammenrechnen. Dieser Text nennt deshalb bewusst keine Beträge und keine Spannen. Er beschreibt stattdessen die Struktur: woraus sich das Entgelt in dieser Branche zusammensetzt, welche Bestandteile Lohn sind und welche nicht, und welche Argumente in einem Gespräch tatsächlich tragen. Wer diese Struktur kennt, kann zwei Angebote vergleichen, die auf dem Papier gleich aussehen und es nicht sind.
Die entscheidende Trennlinie: Grundlohn und alles andere
Ein Angebot in dieser Branche besteht fast nie aus einer Zahl. Es besteht aus einem Grundlohn je Stunde oder Monat und einer Reihe von Zusätzen: Nacht- und Schichtzuschlägen, Sonn- und Feiertagszuschlägen, Überstundenzuschlägen, Verpflegungspauschalen, Übernachtungsgeld, Prämien auf Stückzahl, Anwesenheits- und Sauberkeitsprämien, Zuschlägen für Tiefkühlbereiche oder Gefahrgut.
Die wichtigste Frage lautet deshalb nicht „wie viel", sondern wie viel davon Grundlohn ist. Denn der Grundlohn ist die einzige Größe, die in jeder Situation trägt. Er läuft im Urlaub weiter, er ist die Bemessungsgrundlage für die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, er fließt in Kurzarbeitergeld, Arbeitslosengeld und Elterngeld ein, und er baut die Rentenanwartschaft auf. Alles, was daneben steht, hängt an einer Bedingung: an der Schicht, an der Tour, an der Stückzahl, am Tag der Woche. Fällt die Bedingung weg, fällt das Geld weg.
Fragen Sie im Gespräch also nach dem Grundlohn und nach der vereinbarten Wochenarbeitszeit, und lassen Sie sich beides schriftlich geben. Ein Stundenlohn ohne Wochenstunden ist eine halbe Angabe.
Warum ein hoher Zulagenanteil ein Warnzeichen ist
Manche Angebote wirken auf den ersten Blick gut, weil eine große Summe genannt wird. Sieht man genauer hin, besteht ein erheblicher Teil dieser Summe aus Verpflegungspauschalen und Übernachtungsgeld. Das ist der verbreitetste Konstruktionsfehler in dieser Branche, und er wirkt sich erst Jahre später aus.
Spesen sind Aufwandsersatz und kein Lohn. Die Verpflegungspauschale gleicht aus, dass jemand unterwegs teurer isst als zu Hause; das Übernachtungsgeld gleicht aus, dass er nicht im eigenen Bett schläft. Weil es kein Arbeitsentgelt ist, wird darauf keine Lohnsteuer fällig, und es werden auch keine Sozialversicherungsbeiträge gezahlt. Genau das ist der Haken: Was nicht beitragspflichtig ist, erhöht auch die spätere Rente nicht. Ebenso wenig erhöht es das Krankengeld, das Arbeitslosengeld oder das Elterngeld. Und wer krank ist oder Urlaub hat, fährt nicht — also gibt es in diesen Wochen auch keine Spesen. Wie Verpflegungspauschale und Übernachtungsgeld im Einzelnen funktionieren, steht unter Spesen und Übernachtung im Fernverkehr.
Eine Faustregel für das Gespräch: Ein Angebot mit niedrigem Grundlohn und hohen Spesen ist für den Arbeitgeber günstiger als für Sie, und zwar deutlich. Es lohnt sich, ausdrücklich über eine Verschiebung zu verhandeln — weniger Zulage, mehr Grundlohn — auch wenn die Endsumme dabei zunächst gleich bleibt oder sogar leicht sinkt.
Nacht-, Sonn- und Feiertagszuschläge
Zuschläge für Nacht- und Wochenendarbeit sind in Lager und Zustellung der Regelfall, weil dort rund um die Uhr gearbeitet wird. Ob und in welcher Höhe sie gezahlt werden, ergibt sich aus dem Tarif- oder Arbeitsvertrag; das Arbeitszeitgesetz kennt für Nachtarbeit einen Anspruch auf einen angemessenen Ausgleich, überlässt dessen Ausgestaltung aber vorrangig den Tarifvertragsparteien. Der Rahmen dazu ist unter Nachtarbeit und Schichtzuschläge beschrieben.
Für die Verhandlung wichtig ist der steuerliche Rahmen, denn er erklärt, warum Betriebe bestimmte Höhen anbieten und andere nicht. Nach § 3b EStG sind Zuschläge nur innerhalb bestimmter Grenzen steuerfrei: für Nachtarbeit 25 Prozent im Zeitraum von 20 bis 6 Uhr, 40 Prozent für die Zeit von 0 bis 4 Uhr, wenn die Arbeit vor 0 Uhr aufgenommen wurde, 50 Prozent für Sonntagsarbeit, 125 Prozent für gesetzliche Feiertage und den 31. Dezember ab 14 Uhr sowie 150 Prozent für den 24. Dezember ab 14 Uhr, den 25. und 26. Dezember und den 1. Mai. Begünstigt ist dabei nur ein Grundlohn von höchstens 50 Euro je Stunde.
Daraus folgt zweierlei. Erstens: Ein Betrieb, der genau diese Sätze anbietet, orientiert sich am steuerlichen Höchstrahmen und nicht an einer besonderen Großzügigkeit. Zweitens: Auch der Zuschlag hängt am Grundlohn, denn er wird aus ihm berechnet. Ein höherer Grundlohn erhöht die Zuschläge automatisch mit — ein weiteres Argument, an dieser Stelle zu verhandeln und nicht an der Zulagenliste.
Überstunden, Wartezeit, Arbeitszeitkonto
Klären Sie drei Dinge, bevor Sie über eine Zahl reden. Erstens: Wie werden Mehrstunden behandelt — ausgezahlt, auf ein Konto gebucht, oder verfallen sie zu einem Stichtag. Zweitens: Gibt es eine Pauschale, mit der Überstunden „abgegolten" sein sollen, und wie viele Stunden umfasst sie. Drittens, und in dieser Branche besonders wichtig: Wie werden Wartezeit und Standzeit behandelt. Stunden an der Rampe, im Stau, bei der Zollabfertigung sind für den Beschäftigten Zeit, in der er nicht weg kann. Ob sie als Arbeitszeit vergütet werden, entscheidet über den realen Stundenwert eines Angebots mehr als zwei Prozentpunkte beim Grundlohn. Die zeitlichen Grenzen, in denen sich all das bewegt, stehen unter Lenk- und Ruhezeiten.
Prämien auf Stückzahl und ihre Schattenseite
Leistungsprämien auf Picks, Stopps oder Sendungen sind verbreitet, und sie sind verlockend, weil sie in guten Wochen spürbar etwas ausmachen. Ihre Schattenseite hat drei Teile.
Sie verlagern das Risiko: Eine Anlage steht still, eine Tour platzt, der Bezirk wird umgeschnitten — die Prämie sinkt, obwohl niemand langsamer gearbeitet hat. Sie erzeugen Druck in die falsche Richtung: Wer über Stückzahl bezahlt wird, lässt die Pause ausfallen, hebt ungünstiger und sichert schneller statt besser. Und sie sind, wie alle bedingten Bestandteile, in Urlaub und Krankheit nicht gesichert und wirken sich auf spätere Ansprüche nur eingeschränkt aus.
Eine Prämie ist damit nicht grundsätzlich schlecht. Sie ist nur nichts, worauf sich eine Lebensplanung stützen lässt. Fragen Sie nach der durchschnittlich tatsächlich erreichten Prämie der letzten zwölf Monate, nicht nach dem möglichen Höchstwert, und verhandeln Sie den Grundlohn so, als gäbe es die Prämie nicht.
Tarifbindung ist das stärkste Argument
Der stärkste Hebel in dieser Branche ist kein Verhandlungsgeschick, sondern die Frage, ob der Betrieb tarifgebunden ist. Ein Tarifvertrag legt Entgeltgruppen, Zuschläge, Arbeitszeit, Urlaub und Sonderzahlungen fest und schreibt sie regelmäßig fort. Wo er gilt, wird nicht über die Höhe verhandelt, sondern über die richtige Eingruppierung — und das ist eine sachliche Frage, die sich anhand der ausgeübten Tätigkeit beantworten lässt.
Ist der Betrieb nicht tarifgebunden, bleibt der Tarif ein Maßstab. Die Formulierung entscheidet dann über den Ton: „In der einschlägigen Entgeltgruppe ist diese Tätigkeit dort eingeordnet, und ich möchte darüber sprechen, wo wir im Verhältnis dazu stehen" ist ein Angebot zur Verständigung. Eine Behauptung, es stehe einem zu, stimmt ohne Tarifbindung nicht. Welche Tarifwerke es in Spedition, Logistik und Zustellung gibt und wie Allgemeinverbindlichkeit wirkt, steht unter Tarifverträge in der Logistik. Wer über einen Personaldienstleister beschäftigt ist, findet die dort geltenden Besonderheiten unter Zeitarbeit in der Logistik.
Was im Gespräch trägt
Belastbar ist, was dem Betrieb nachweislich Aufwand erspart. Dazu gehören Nachweise, die er für bestimmte Aufträge zwingend braucht — die ADR-Bescheinigung, wenn Gefahrgut gefahren wird, Erfahrung mit dem eingesetzten Lagerverwaltungssystem, die Berechtigung für Schubmaststapler oder Kommissionierer in der Höhe. Dazu gehört die Bereitschaft zu den Schichten, die im Betrieb schwer zu besetzen sind. Und dazu gehört Bezirks- oder Kundenkenntnis, die Einarbeitungszeit spart.
Nicht tragfähig sind die eigenen Ausgaben und das Entgelt eines Kollegen vom Hörensagen. Solche Zahlen sind fast immer unvollständig, weil Wochenstunden, Zuschläge und Prämien fehlen. Vereinbaren Sie für das Gespräch einen eigenen Termin, statt die Frage zwischen zwei Touren zu stellen, und fragen Sie bei einer Absage nach, welche Voraussetzung erfüllt sein müsste und wann erneut darüber gesprochen wird. Was andere Betriebe für dieselbe Arbeit bieten, zeigt sich am schnellsten in den offenen Stellenangeboten; welche Fragen vorher zu klären sind, steht unter Vorstellungsgespräch.
Wenden Sie das direkt an: Im Stellenmarkt stehen Anzeigen aus ganz Deutschland, und zu jedem Beruf finden Sie die Aufgaben und die üblichen Gehälter daneben.