Gefahrgut ist der Bereich der Logistik mit den meisten Vorschriften und der geringsten Bewerberzahl – und beides hängt zusammen. Wer die Schulungsbescheinigung hat, steht auf einem deutlich kleineren Markt und wird entsprechend gesucht. Dieser Text beschreibt, wie die Bescheinigung entsteht, was sie erlaubt und was bei der Verlängerung schiefgehen kann.
Woher die Regeln kommen
Grundlage ist das ADR, das Europäische Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße. Seine Anlagen A und B gelten in Deutschland über die Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB), und die schreibt in § 28 Nummer 10 Buchstabe b ausdrücklich vor, dass der Fahrzeugführer während der Beförderung die Bescheinigung über die Fahrzeugführerschulung nach Unterabschnitt 8.2.2.8 ADR mitzuführen hat.
Zuständig für Schulung, Prüfung und Ausstellung sind nach § 14 Absatz 3 GGVSEB die Industrie- und Handelskammern; Schulungs- und Prüfungssprache ist deutsch. Die Kammern führen außerdem ein Verzeichnis aller gültigen Schulungsbescheinigungen. Der ADR-Schein ist also, anders als der Staplerschein, ein Dokument mit behördlichem Hintergrund und bundesweit einheitlichem Muster.
Die Kurse
Abschnitt 8.2.1 ADR unterscheidet vier Bausteine, und man belegt nur die, die man braucht.
Der Basiskurs nach 8.2.1.2 ist für alle Fahrzeugführer verpflichtend und enthält praktische Einzelübungen. Er deckt verpackte Güter der meisten Klassen ab. Es gibt ihn auch als eingeschränkten Basiskurs für bestimmte Güter oder Klassen; wer einen solchen belegt, bekommt den eingeschränkten Geltungsbereich in die Bescheinigung eingetragen.
Der Aufbaukurs Tank nach 8.2.1.3 ist verlangt für festverbundene Tanks und Aufsetztanks über einen Kubikmeter, Batterie-Fahrzeuge über einen Kubikmeter sowie Tankcontainer, ortsbewegliche Tanks und MEGC mit einem Einzelfassungsraum über drei Kubikmeter – und für mobile Einheiten zur Herstellung von Explosivstoffen. Auch ihn gibt es in eingeschränkter Form.
Die Aufbaukurse Klasse 1 und Klasse 7 nach 8.2.1.4 sind für explosive Stoffe (außer Unterklasse 1.4 Verträglichkeitsgruppe S) beziehungsweise für radioaktive Stoffe verlangt. Wichtig dabei: Ein eingeschränkter Basis- oder Tankaufbaukurs berechtigt nicht zum Besuch dieser Kurse.
Für die Bewerbung heißt das: Schreiben Sie nicht „ADR", sondern was Sie tatsächlich haben. „Basiskurs und Aufbaukurs Tank" ist eine andere Auskunft als „Basiskurs", und in der Tankspedition ist es die einzige, die zählt.
Die Bescheinigung
Ausgestellt wird sie nach 8.2.2.8.1 nach bestandener Prüfung, und sie ist eine Karte im Kreditkartenformat nach ISO 7810 – weiß mit schwarzer Schrift, mit einem Sicherheitsmerkmal wie Hologramm, UV-Druck oder geätztem Profil. Sie wird nach Abschnitt 8.2.1.6 in allen Vertragsstaaten gegenseitig anerkannt. Wer also in Deutschland geschult wurde, fährt damit auch in Frankreich.
Ihre Geltungsdauer beträgt nach 8.2.2.8.2 fünf Jahre, gerechnet ab dem Zeitpunkt, zu dem der Fahrzeugführer die Prüfung der ersten Basisschulung oder der ersten Mehrzweckschulung bestanden hat.
Die Verlängerung – und die Falle darin
Hier steckt eine Regel, die bares Geld wert ist und in der Praxis regelmäßig übersehen wird. Die Bescheinigung wird erneuert, wenn der Fahrer die Teilnahme an einer Auffrischungsschulung nachweist und die Prüfung bestanden hat. Wann das geschieht, entscheidet über den Beginn der neuen fünf Jahre:
Geschieht es innerhalb von zwölf Monaten vor Ablauf der Bescheinigung, stellt die zuständige Behörde eine neue, fünf Jahre gültige Bescheinigung aus, deren Geltungsdauer mit dem Datum des Ablaufs der vorherigen beginnt. Die alte Zeit geht also nicht verloren.
Geschieht es früher als zwölf Monate vor Ablauf, beginnt die neue Geltungsdauer mit dem Datum, an dem die Prüfung bestanden wurde – die Restlaufzeit der alten Bescheinigung verfällt.
Wer also aus Vorsicht zwei Jahre zu früh zur Auffrischung geht, verschenkt genau diese Zeit. Das Zeitfenster ist das letzte Jahr vor Ablauf, und es gehört mit einer Erinnerung in den Kalender.
Der Umfang der Auffrischungsschulung steht in 8.2.2.5: Sie dient dazu, das Wissen auf den neuesten Stand zu bringen, und dauert bei Mehrzweckkursen mindestens zwei Tage, bei Einzelkursen mindestens die Hälfte der jeweiligen Erstschulung. Statt der Auffrischung darf auch eine vollständige Erstschulung samt Prüfung besucht werden.
Wer den Geltungsbereich während der Laufzeit erweitert – etwa den Tankaufbaukurs nachholt –, ändert damit an der Geltungsdauer nichts. Das Ablaufdatum bleibt, wie es war.
Der Anrechnungsvorteil, den kaum jemand nutzt
Es gibt einen zweiten Grund, aus dem sich der ADR-Schein rechnet, und er steht nicht im Gefahrgutrecht, sondern in der Berufskraftfahrerqualifikationsverordnung. Nach § 4 Absatz 4 BKrFQV wird eine abgeschlossene ADR-Fahrzeugführerschulung im Umfang von sieben Unterrichtseinheiten auf die Weiterbildung angerechnet.
Die Weiterbildung nach dem Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz umfasst 35 Unterrichtseinheiten in Einheiten von jeweils mindestens sieben – ein Fünftel davon ist mit der ADR-Schulung also erledigt. Angerechnet wird sie je Fünfjahresrhythmus nur einmal, und nicht mehr, wenn seit dem Abschluss mehr als fünf Jahre vergangen sind. Wer beide Fristen aufeinander abstimmt, spart einen Schulungstag. Näheres in Berufskraftfahrerqualifikation.
Was der Schein nicht abdeckt
Der ADR-Schein qualifiziert den Fahrer. Er qualifiziert nicht das Unternehmen und nicht den Arbeitsablauf davor.
Betriebe, die gefährliche Güter befördern, versenden, verpacken, verladen oder befüllen, müssen in der Regel einen Gefahrgutbeauftragten bestellen; das regelt die Gefahrgutbeauftragtenverordnung. Deren § 4 bestimmt, dass der Schulungsnachweis des Gefahrgutbeauftragten fünf Jahre gilt und um jeweils weitere fünf Jahre verlängert werden kann, wenn eine Prüfung bestanden wird; nach § 5 Absatz 4 umfasst die Schulung für einen Verkehrsträger mindestens 22 Stunden und 30 Minuten und für jeden weiteren mindestens sieben Stunden und 30 Minuten. Das ist eine eigene Qualifikation und ein eigener Karriereweg, der sich von der Fahrerkabine in die Disposition und in die Qualitätssicherung öffnet.
Und der Schein ersetzt nicht die Frage, ob die Ladung überhaupt richtig gesichert ist. Gefahrgut wird nicht weniger gefährlich, wenn es verrutscht – im Gegenteil. Was dazu gilt und wer dafür geradesteht, steht in Ladungssicherung: wer haftet.
Lohnt sich das
Für die meisten ja, und zwar aus einem nüchternen Grund: Der Kurs kostet wenige Tage, die Bescheinigung hält fünf Jahre, und sie verkleinert den Bewerberkreis für einen Teil der Stellen erheblich. Viele Betriebe übernehmen die Kosten; ob Ihrer dazugehört, ist eine Frage fürs Vorstellungsgespräch – siehe Vorstellungsgespräch vorbereiten und, zur rechtlichen Seite von Kostenübernahme und Rückzahlungsklausel, Wer zahlt den Führerschein.
Was dagegen spricht, ist ebenso nüchtern: Gefahrguttouren sind enger getaktet, die Dokumentation ist aufwendiger, und die Verantwortung ist höher. Wer damit nicht gut leben kann, sollte den Kurs nicht machen, weil er sich rechnet, sondern die Stellen suchen, die ohne ihn auskommen – die offenen Stellenangebote zeigen beides, und wer gezielt sucht, findet die Gefahrgutstellen getrennt vom Rest der Stellen für Berufskraftfahrer.
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