Berufskraftfahrer & LKW-Fahrer
Berufskraftfahrer
Berufskraftfahrer befördern Güter auf der Straße; Berufskraftfahrer ist der dreijährige Ausbildungsberuf, während LKW-Fahrer und Kraftfahrer bloße Tätigkeitsbezeichnungen für dieselbe Arbeit sind.
531 offene Stellen zu diesem Beruf im aktuellen Bestand.
Was man als Berufskraftfahrer verdient
| Erfahrung | Von | Median | Bis | Jahresbrutto | Verhältnis |
|---|---|---|---|---|---|
| Berufseinstieg | 2.500 € | 2.700 € | 2.900 € | 32.400 € | |
| Mit Berufserfahrung | 2.800 € | 3.100 € | 3.400 € | 37.200 € | |
| Mit langjähriger Erfahrung | 3.100 € | 3.500 € | 3.900 € | 42.000 € |
Die Spanne wird weniger von den Berufsjahren bestimmt als von drei anderen Größen: der Einsatzart, der Tarifbindung und der Region. Fernverkehr, Gefahrgut, Tank- und Schwertransport liegen über dem Verteilerverkehr, tarifgebundene Speditionen über der Fläche, und die regionalen Tarifwerke des Speditionsgewerbes unterscheiden sich erheblich voneinander. Hinzu kommt, dass ein spürbarer Teil des ausgezahlten Betrages gar kein Grundlohn ist: Nacht-, Sonn- und Feiertagszuschläge sowie Spesen im Fernverkehr erhöhen die Summe auf dem Konto, zählen aber nur zum Teil für Rente und Lohnersatzleistungen. Angegeben ist das Grundgehalt ohne Zuschläge, Spesen und Überstunden.
Die Werte sind Orientierungswerte und keine amtliche Statistik. Sie sind aus öffentlich verfügbaren Erhebungen, Tarifwerken und Stellenanzeigen abgeleitet und auf volle Euro gerundet. Im Einzelfall entscheiden Betrieb, Tarifbindung, Region, Qualifikation und Verhandlung – die Abweichung nach oben wie nach unten kann erheblich sein.
Das Jahresbrutto ist das 12-fache des Monatswertes. Urlaubs- und Weihnachtsgeld sind nicht enthalten, weil sie sich von Branche zu Branche unterscheiden.
Das Berufsbild
Was macht ein Berufskraftfahrer?
Berufskraftfahrer ist der amtliche Ausbildungsberuf. Die Verordnung über die Berufsausbildung zum Berufskraftfahrer erkennt ihn in § 1 staatlich an, und nach § 2 dauert die Ausbildung drei Jahre. Die Bezeichnungen LKW-Fahrer, Kraftfahrer und Fernfahrer meinen dieselbe Arbeit, sind aber Tätigkeitsbezeichnungen und keine Abschlüsse; ein großer Teil der ausgeschriebenen Stellen wird ohne diese Ausbildung besetzt. In den Stellentiteln stehen die Wörter regelmäßig nebeneinander, weil Betriebe beide Gruppen ansprechen wollen.
Die Arbeit beginnt vor der ersten gefahrenen Minute. Zur Schicht gehören die Abfahrtkontrolle am Fahrzeug, die Übernahme von Fracht und Papieren, das Bedienen des Fahrtenschreibers und die Ladungssicherung, für die der Fahrer im Straßenverkehr geradesteht. Unterwegs kommen Rampenzeiten, Abliefernachweise und der Umgang mit Kunden hinzu; bei Gefahrgut treten die Vorschriften des ADR und eine eigene Schulung daneben. Gefahren wird im Verteilerverkehr mit vielen Stopps, im Werkverkehr eines Industriebetriebs, im Nahverkehr einer Spedition oder im Fernverkehr über mehrere Tage.
Wie wird man Berufskraftfahrer?
Über die dreijährige duale Ausbildung oder über den Quereinstieg, der in dieser Branche der häufigere Weg ist. Beide führen über zwei Voraussetzungen, die getrennt erworben werden. Die erste ist die Fahrerlaubnis: Klasse C für den Solo-Lastwagen, Klasse CE für Sattel- und Gliederzüge. Nach § 23 der Fahrerlaubnis-Verordnung werden beide längstens für fünf Jahre erteilt und müssen nach § 24 mit ärztlicher Untersuchung und Sehtest verlängert werden. Die zweite ist die Berufskraftfahrerqualifikation: § 2 des Berufskraftfahrerqualifikationsgesetzes kennt die Grundqualifikation mit theoretischer und praktischer Prüfung sowie die beschleunigte Grundqualifikation mit theoretischer Prüfung. Nach § 5 ist die erste Weiterbildung fünf Jahre nach dem Erwerb abzuschließen und danach jeweils nach fünf Jahren. Wer die Ausbildung abgeschlossen hat, besitzt die Grundqualifikation ohne gesonderte Prüfung.
Was der Beruf verlangt
Vor allem die Bereitschaft zu einer Arbeitszeit, die sich nicht an Bürostunden hält. Die Verordnung (EG) Nr. 561/2006 begrenzt die tägliche Lenkzeit auf neun Stunden und lässt sie höchstens zweimal in der Woche auf zehn steigen; nach viereinhalb Stunden Lenkdauer ist eine Fahrtunterbrechung fällig. Frühschichten, Nachtfahrten und Wochenenddienste sind der Normalfall, und über die Zuschläge entsteht ein erheblicher Teil des Einkommens: § 6 des Arbeitszeitgesetzes verlangt für Nachtarbeit einen angemessenen Ausgleich, soweit kein Tarifvertrag etwas anderes regelt, und § 3b des Einkommensteuergesetzes bestimmt, bis zu welcher Höhe ein gezahlter Zuschlag steuerfrei bleibt.
Zwischen Nah- und Fernverkehr liegt derselbe Führerschein und ein völlig anderes Leben. Im Nahverkehr endet die Tour abends am Betriebshof. Im Fernverkehr wird in der Kabine übernachtet, das Wochenende liegt häufig unterwegs, und Spesen ersetzen Aufwand, zählen aber nicht als Arbeitsentgelt und damit auch nicht für Rente und Lohnersatzleistungen. Artikel 8 Absatz 8 der Verordnung verbietet es, die regelmäßige wöchentliche Ruhezeit im Fahrzeug zu verbringen; die Kosten der Unterkunft trägt das Unternehmen.
Aussichten
Der Bedarf ist groß und die Altersstruktur ungünstig, denn in kaum einem anderen Beruf dieses Portals scheiden in den kommenden Jahren so viele Beschäftigte aus. Das verbessert die Verhandlungsposition erfahrener Fahrer und hat viele Speditionen bewogen, wieder selbst auszubilden oder den Erwerb der Fahrerlaubnis zu finanzieren. Ein Teil der Stellen wird über Personaldienstleister besetzt, und dort gelten eigene Regeln: § 8 des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes stellt den Gleichstellungsgrundsatz auf, lässt aber tarifliche Abweichungen beim Entgelt für die ersten neun Monate einer Überlassung zu, und § 1 Absatz 1b begrenzt die Überlassung an denselben Entleiher auf achtzehn aufeinander folgende Monate. Wer sich auf Gefahrgut, Tank-, Kühl- oder Schwertransporte spezialisiert, arbeitet in einem Segment mit weniger Wettbewerb.
Aufgaben
- Güter im Nah-, Fern- und Werkverkehr befördern
- Abfahrtkontrolle durchführen und Mängel melden
- Ladung übernehmen, verstauen und sichern
- Fahrtenschreiber bedienen und Lenkzeiten einhalten
- Frachtpapiere und Abliefernachweise führen
- Be- und Entladen an Rampe und Baustelle begleiten
- Fahrzeug pflegen und einfache Störungen beheben
- Kunden und Disposition über den Tourenverlauf unterrichten
Voraussetzungen
- Fahrerlaubnis der Klasse C oder CE
- Grundqualifikation oder beschleunigte Grundqualifikation nach dem Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz
- Kenntnisse in Ladungssicherung und Lenkzeiten
- Bereitschaft zu Schicht-, Nacht- und Wochenendfahrten
- Im Fernverkehr Bereitschaft zur Übernachtung unterwegs
- Zuverlässigkeit und ruhiges Verhalten im Verkehr
Wo man arbeitet
- Speditionen und Logistikdienstleister
- Werkverkehr von Industrie und Handel
- Baustoff-, Tank- und Entsorgungsbetriebe
- Kühl- und Lebensmittellogistik
- Personaldienstleister mit Fahrerüberlassung
Der Weg in den Beruf
Duale Ausbildung von drei Jahren nach § 2 der Berufskraftfahrer-Ausbildungsverordnung, die den Beruf in § 1 staatlich anerkennt. Der häufigere Weg ist der Quereinstieg über die Fahrerlaubnis der Klassen C oder CE nach der Fahrerlaubnis-Verordnung und die Grundqualifikation oder beschleunigte Grundqualifikation nach § 2 des Berufskraftfahrerqualifikationsgesetzes. Die Weiterbildung ist nach § 5 dieses Gesetzes erstmals fünf Jahre nach dem Erwerb und danach im Abstand von jeweils fünf Jahren abzuschließen. Die Fahrerlaubnis selbst wird nach § 23 der Fahrerlaubnis-Verordnung längstens für fünf Jahre erteilt. Aufbauend folgen Gefahrgutschulung nach dem ADR, Ladungssicherungslehrgänge, die Disposition und der Verkehrsfachwirt.
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