Zum Inhalt springen
Karriere

Fachlagerist oder Fachkraft für Lagerlogistik: der Unterschied

Beide Ausbildungsberufe stehen in einer einzigen Verordnung, und diese Verordnung lässt ausdrücklich zu, die zweijährige Ausbildung im dritten Jahr fortzusetzen. Was das für die Wahl bedeutet und welche Wege Erwachsenen offenstehen.

7 Min. Lesezeit von Steven Schulz

Im Lager gibt es zwei anerkannte Ausbildungsberufe, und sie werden regelmäßig gegeneinander ausgespielt: der Fachlagerist beziehungsweise die Fachlageristin mit zwei Jahren und die Fachkraft für Lagerlogistik mit drei. Tatsächlich sind es keine Konkurrenten, sondern zwei Stufen desselben Bauwerks, und das steht so in der Verordnung, die beide regelt. Dieser Text erklärt, wie die beiden zusammenhängen, worin sie sich inhaltlich unterscheiden, was ein Abschluss gegenüber einer Helferstelle bringt und welche Wege Erwachsenen offenstehen, die seit Jahren im Lager arbeiten und keinen Abschluss haben.

Eine Verordnung, zwei Berufe

Beide Berufe sind in einer einzigen Rechtsverordnung geregelt: der Verordnung über die Berufsausbildung im Lagerbereich in den Ausbildungsberufen Fachlagerist/Fachlageristin und Fachkraft für Lagerlogistik vom 26. Juli 2004. Sie ist eine Ausbildungsordnung im Sinne des Berufsbildungsgesetzes, und schon ihr Aufbau zeigt, wie die beiden Berufe gedacht sind: ein erster Teil mit gemeinsamen Vorschriften, ein zweiter Teil für den Fachlageristen, ein dritter für die Fachkraft für Lagerlogistik.

§ 1 erkennt beide Berufe staatlich an. § 2 legt die Dauer fest: Die Ausbildung dauert im Ausbildungsberuf Fachlagerist/Fachlageristin zwei Jahre und im Ausbildungsberuf Fachkraft für Lagerlogistik drei Jahre. Damit ist der Rahmen abgesteckt, und es folgt die Vorschrift, auf die es bei der Wahl wirklich ankommt.

§ 6: das dritte Jahr

In den gemeinsamen Vorschriften steht unter der Überschrift „Fortsetzung der Berufsausbildung" ein einziger Satz, und er ist der Kern dieses Textes:

Die Berufsausbildung im Ausbildungsberuf Fachlagerist/Fachlageristin kann nach den Vorschriften dieser Verordnung für das dritte Ausbildungsjahr im Ausbildungsberuf Fachkraft für Lagerlogistik fortgesetzt werden.

Das bedeutet: Wer die zweijährige Ausbildung abgeschlossen hat, fängt nicht neu an. Die beiden Ausbildungsgänge sind so aufeinander abgestimmt, dass ein drittes Jahr angehängt werden kann, an dessen Ende die Abschlussprüfung zur Fachkraft für Lagerlogistik steht. Die Entscheidung für die kürzere Ausbildung ist damit keine Entscheidung gegen die längere, sondern nur eine spätere Entscheidung.

Zwei Einschränkungen gehören dazu. Erstens ist das eine Möglichkeit und kein Automatismus: Es braucht einen Betrieb, der das dritte Jahr anbietet, und einen entsprechenden Vertrag. Zweitens regelt die Verordnung die Fortsetzung, nicht den Anspruch darauf – wer diesen Weg gehen will, spricht das im Betrieb früh an, am besten vor dem Ende des zweiten Jahres, weil Planung und Berufsschulklasse rechtzeitig stehen müssen.

Was in beiden Ausbildungen vorkommt

Die Ausbildungsberufsbilder beider Berufe sind über weite Strecken deckungsgleich. In beiden geht es um Berufsbildung sowie Arbeits- und Tarifrecht, Aufbau und Organisation des Betriebes, Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit, Umweltschutz, Arbeitsorganisation, Information und Kommunikation, den Einsatz von Arbeitsmitteln sowie um die vier Kernbereiche des Lagers: Annahme von Gütern, Lagerung von Gütern, Kommissionierung und Verpackung von Gütern, Versand von Gütern.

Dahinter steht die tägliche Arbeit: Begleitpapiere unter Berücksichtigung von Zoll- und Gefahrgutvorschriften prüfen, entladen, quantitativ und qualitativ kontrollieren, Eingänge erfassen, Güter nach ihren Eigenschaften lagern, Kennzeichnungen und Symbole lesen, kommissionieren, verpacken, versandfertig machen, beladen und die Ladung sichern. Wer wissen will, warum der letzte Punkt rechtlich anspruchsvoller ist, als er klingt, findet das in Ladungssicherung: wer haftet.

Wo der Unterschied liegt

Der Unterschied zeigt sich am deutlichsten in den Prüfungsbereichen. Die Abschlussprüfung zum Fachlageristen besteht aus den Bereichen Praktische Arbeitsaufgaben, Lagerprozesse, Güterbewegung und Wirtschafts- und Sozialkunde. Geprüft wird, ob jemand Arbeitsschritte planen, Arbeitsmittel festlegen und Arbeitsergebnisse kontrollieren kann.

Die Abschlussprüfung zur Fachkraft für Lagerlogistik besteht aus den Bereichen Praktische Arbeitsaufgaben, Prozesse der Lagerlogistik, Rationeller und qualitätssichernder Güterumschlag und Wirtschafts- und Sozialkunde. Verlangt wird dort, Arbeitsabläufe unter wirtschaftlichen, technischen, organisatorischen, rechtlichen und zeitlichen Vorgaben selbstständig zu planen, durchzuführen und zu kontrollieren, Prozesse zu analysieren und Problemlösungen ergebnisorientiert zu entwickeln. Zu den Prüfungsgebieten gehören ausdrücklich das Erstellen eines Beladeplans unter Berücksichtigung eines Tourenplans sowie das Ein-, Um- und Auslagern unter Berücksichtigung von Umschlaghäufigkeit, Güterbeschaffenheit und Wegzeiten.

Auf eine Formel gebracht: Der zweijährige Beruf steht für die sichere Ausführung, der dreijährige zusätzlich für Planung, Optimierung und die Arbeit mit Kennzahlen und Lagerverwaltungssystem. Dazu passt, dass die Fachkraft für Lagerlogistik im Ausbildungsberufsbild einen eigenen Abschnitt zu logistischen Prozessen und qualitätssichernden Maßnahmen hat, in dem es um das Zusammenspiel von Informations- und Materialfluss, um die Vernetzung logistischer Funktionen und um die Mitwirkung an Verbesserungen geht.

Für die Wahl heißt das: Wer mit der Schule fertig ist und sich in der Theorie sicher fühlt, geht direkt auf den dreijährigen Beruf zu. Wer sich mit schriftlichen Prüfungen schwertut, wer einen Abschluss zügig braucht oder wer schlicht keinen Ausbildungsplatz in der dreijährigen Variante findet, beginnt mit der zweijährigen – und hat nach § 6 der Verordnung den Anschluss offen. Das ist der ganze Vorteil dieser Konstruktion, und es ist ein erheblicher: Der frühere Abschluss verfällt nicht, er wird zur ersten Stufe.

Umgekehrt gilt aber auch, dass die Fortsetzung an einem Betrieb hängt. Wer sie ernsthaft anstrebt, fragt schon im Bewerbungsgespräch für die zweijährige Ausbildung, ob der Betrieb das dritte Jahr regelmäßig anbietet und wie viele der letzten Jahrgänge es genutzt haben. Die Antwort auf diese zweite Frage sagt mehr als jede Absichtserklärung.

Was ein Abschluss gegenüber einer Helferstelle bringt

Lagerhelfer und Kommissionierer arbeiten in denselben Hallen und oft an denselben Plätzen. Der Unterschied liegt nicht am ersten Tag, sondern in dem, was danach möglich ist.

Ein Ausbildungsabschluss ist die Eintrittskarte in die Eingruppierung. In tarifgebundenen Betrieben werden Facharbeitertätigkeiten anders bewertet als Hilfstätigkeiten, und über die Jahre ist das der größere Effekt als jede einzelne Zulage; wie das im Detail funktioniert, steht in Tarifverträge in der Logistik. Hinzu kommt die Anschlussfähigkeit: Fortbildungen oberhalb der Facharbeiterebene setzen in der Regel einen einschlägigen Abschluss voraus, siehe Logistikmeister und Fachwirt. Und schließlich schützt ein Abschluss in unruhigen Zeiten besser, weil qualifizierte Stellen seltener als Erstes wegfallen.

Ein Abschluss ersetzt allerdings keine gesonderte Befähigung für bestimmte Arbeitsmittel. Wer Flurförderzeuge fährt, braucht Ausbildung, Eignung und eine schriftliche Beauftragung – dazu Flurförderzeugschein. Und die körperliche Seite der Arbeit ändert sich durch den Abschluss ebenfalls nicht; was im Pickbereich die Belastung bestimmt, steht in Kommissionieren und Greifhöhen.

Für Erwachsene: Umschulung und Externenprüfung

Dies ist für viele Leserinnen und Leser der wichtigste Abschnitt. Wer seit Jahren im Lager arbeitet und keinen Abschluss hat, muss nicht in eine reguläre Ausbildung mit Ausbildungsvergütung zurück. Es gibt zwei andere Wege.

Der erste ist die Umschulung. Sie führt bei einem Bildungsträger oder im Betrieb zum selben anerkannten Abschluss und ist auf Erwachsene zugeschnitten, meist kürzer als die Erstausbildung. Eine Förderung durch die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter ist möglich; ob sie in Betracht kommt, hängt vom Einzelfall ab und wird dort geklärt, nicht beim Bildungsträger.

Der zweite Weg ist die Externenprüfung, im Gesetz „Zulassung in besonderen Fällen" genannt. Nach § 45 Absatz 2 des Berufsbildungsgesetzes ist zur Abschlussprüfung auch zuzulassen, wer nachweist, dass er mindestens das Eineinhalbfache der Zeit, die als Ausbildungsdauer vorgeschrieben ist, in dem Beruf tätig gewesen ist, in dem die Prüfung abgelegt werden soll; Ausbildungszeiten in einem anderen einschlägigen Ausbildungsberuf gelten dabei ebenfalls als Zeiten der Berufstätigkeit. Vom Nachweis dieser Mindestzeit kann ganz oder teilweise abgesehen werden, wenn durch Zeugnisse oder auf andere Weise glaubhaft gemacht wird, dass die berufliche Handlungsfähigkeit erworben wurde.

Praktisch heißt das: Ihre Jahre im Lager zählen. Ob sie im konkreten Fall ausreichen, entscheidet allein die zuständige Industrie- und Handelskammer, und dorthin gehört die Anfrage – mit Arbeitszeugnissen, Tätigkeitsbeschreibungen und Nachweisen über Lehrgänge. Rechnen Sie damit, dass die Prüfung ohne Vorbereitung schwer zu bestehen ist; die schriftlichen Teile fragen Stoff ab, den man im Betrieb nicht nebenbei lernt. Viele Kammern und Bildungsträger bieten dafür eigene Vorbereitungskurse an.

Wer diesen Weg geht, holt einen Abschluss nach, ohne den Beruf zu unterbrechen – und steht danach dort, wo Berufseinsteiger nach drei Jahren stehen, nur mit deutlich mehr Erfahrung. Wie ein solcher Schritt vorbereitet wird, wenn man aus einer ganz anderen Branche kommt, beschreibt Quereinstieg. Und wer erst einmal sehen will, welche Stellen einen Abschluss verlangen und welche nicht, vergleicht dazu die offenen Stellenangebote im Lager.

Wenden Sie das direkt an: Im Stellenmarkt stehen Anzeigen aus ganz Deutschland, und zu jedem Beruf finden Sie die Aufgaben und die üblichen Gehälter daneben.

Weiterlesen

Alle Artikel

Führerscheinklassen C, C1, CE und C1E: was welche erlaubt

Vier Klassen, vier Gewichtsgrenzen und ein Ablaufdatum, das viele übersehen. Was C, C1, CE und C1E jeweils erlauben, ab welchem Alter es sie gibt und was bei der Verlängerung alle fünf Jahre verlangt wird.

6 Min. Lesezeit

Logistikmeister oder Fachwirt: welche Fortbildung wozu passt

Oberhalb der Facharbeiterebene stehen zwei Richtungen, die leicht verwechselt werden: die eine führt in die Führung von Menschen und Prozessen, die andere in die kaufmännische und disponierende Seite. Was die Abschlüsse leisten und was nicht.

7 Min. Lesezeit

Gefahrgut fahren: der ADR-Schein und was er wert ist

Basiskurs, Aufbaukurse und eine Bescheinigung, die fünf Jahre gilt. Wie die Fahrzeugführerschulung nach Kapitel 8.2 ADR aufgebaut ist, worauf es bei der Verlängerung ankommt und warum sich der Schein auch für die Weiterbildung rechnet.

6 Min. Lesezeit

Diese Seite setzt nur die Cookies, die für den Betrieb nötig sind. Kein Tracking, keine Werbenetzwerke, keine Auswertung Ihres Verhaltens. Einzelheiten stehen in der Datenschutzerklärung.