Lager & Kommissionierung
Fachlagerist
Fachlageristen nehmen Güter an, lagern, kommissionieren und versenden sie; die Ausbildung dauert zwei Jahre und kann im dritten Jahr zur Fachkraft für Lagerlogistik fortgesetzt werden.
66 offene Stellen zu diesem Beruf im aktuellen Bestand.
Was man als Fachlagerist verdient
| Erfahrung | Von | Median | Bis | Jahresbrutto | Verhältnis |
|---|---|---|---|---|---|
| Berufseinstieg | 2.300 € | 2.500 € | 2.800 € | 30.000 € | |
| Mit Berufserfahrung | 2.700 € | 2.900 € | 3.300 € | 34.800 € | |
| Mit langjähriger Erfahrung | 3.000 € | 3.300 € | 3.800 € | 39.600 € |
Der zweijährige Abschluss liegt zwischen der ungelernten Lagerkraft und der Fachkraft für Lagerlogistik, und wie groß die Abstände sind, hängt fast ausschließlich an der Tarifbindung des Betriebs. Wo ein Tarifvertrag gilt, trennt die Eingruppierung die Gruppen deutlich; in der tariflosen Fläche ist der Abstand klein, und Region, Branche und Schichtmodell wiegen schwerer als das Zeugnis. Zuschläge für Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit machen im Schichtbetrieb einen erheblichen Teil des ausgezahlten Betrages aus. Wer über einen Personaldienstleister arbeitet, verdient je nach Branchenzuschlagstarifvertrag und Einsatzdauer unterschiedlich. Angegeben ist das Grundgehalt ohne Zuschläge.
Die Werte sind Orientierungswerte und keine amtliche Statistik. Sie sind aus öffentlich verfügbaren Erhebungen, Tarifwerken und Stellenanzeigen abgeleitet und auf volle Euro gerundet. Im Einzelfall entscheiden Betrieb, Tarifbindung, Region, Qualifikation und Verhandlung – die Abweichung nach oben wie nach unten kann erheblich sein.
Das Jahresbrutto ist das 12-fache des Monatswertes. Urlaubs- und Weihnachtsgeld sind nicht enthalten, weil sie sich von Branche zu Branche unterscheiden.
Das Berufsbild
Was macht ein Fachlagerist?
Er führt die Kernarbeit des Lagers aus, und zwar mit einem anerkannten Abschluss dahinter. Güter werden angenommen, gegen Papiere geprüft, nach ihren Eigenschaften eingelagert, kommissioniert, verpackt, versandfertig gemacht, verladen und gesichert. Dazu gehören das Lesen von Kennzeichnungen und Gefahrgutsymbolen, das Prüfen von Begleitpapieren unter Berücksichtigung von Zoll- und Gefahrgutvorschriften, das Erfassen im Lagerverwaltungssystem und das Feststellen und Melden von Mängeln.
Der Unterschied zur Fachkraft für Lagerlogistik ist der wichtigste Unterschied des ganzen Katalogs, und er ist in einer einzigen Verordnung geregelt. Nach § 2 der Verordnung über die Berufsausbildung im Lagerbereich dauert die Ausbildung im Beruf Fachlagerist zwei Jahre und im Beruf Fachkraft für Lagerlogistik drei. Die Prüfungsbereiche machen sichtbar, was die dritte Ausbildungszeit hinzufügt: Beim Fachlageristen heißen sie nach § 10 Praktische Arbeitsaufgaben, Lagerprozesse, Güterbewegung sowie Wirtschafts- und Sozialkunde, und geprüft wird, ob jemand Arbeitsschritte planen, Arbeitsmittel festlegen und Arbeitsergebnisse kontrollieren kann. Bei der Fachkraft treten nach § 14 die Analyse von Prozessen, der Beladeplan zum Tourenplan und das Ein-, Um- und Auslagern nach Umschlaghäufigkeit und Wegzeiten hinzu. Der zweijährige Beruf steht für die sichere Ausführung, der dreijährige zusätzlich für Planung, Disposition und Kennzahlen.
Wie wird man Fachlagerist?
Über die zweijährige duale Ausbildung, die § 1 der genannten Verordnung staatlich anerkennt. Sie ist der schnellere Weg zu einem Abschluss und in der Praxis auch der leichter zu findende, weil viele Betriebe sie anbieten. Entscheidend ist, was danach möglich bleibt: § 6 der Verordnung lässt die Fortsetzung für das dritte Ausbildungsjahr im Beruf der Fachkraft für Lagerlogistik ausdrücklich zu. Die Entscheidung für die kürzere Ausbildung ist damit keine Entscheidung gegen die längere, sondern eine spätere. Sie hängt allerdings an einem Betrieb, der das dritte Jahr anbietet, und an einem entsprechenden Vertrag; ein Anspruch darauf besteht nicht.
Erwachsene mit einschlägiger Berufserfahrung erreichen den Abschluss über eine Umschulung oder über die Zulassung in besonderen Fällen nach § 45 Absatz 2 des Berufsbildungsgesetzes; über sie entscheidet die zuständige Industrie- und Handelskammer.
Was der Beruf verlangt
Die Belastungen sind die des Lagers: Heben und Tragen, Greifen aus Bodenhöhe und über Kopf, Zugluft an den Toren, Kälte im Frischebereich, Lärm unter dem Hallendach. Dazu kommt die Schicht, die den Alltag ordnet und über die Zuschläge einen erheblichen Teil des Einkommens ausmacht; § 6 des Arbeitszeitgesetzes verlangt für Nachtarbeit bezahlte freie Tage oder einen angemessenen Zuschlag, soweit kein Tarifvertrag etwas regelt, und § 3b des Einkommensteuergesetzes bestimmt die Grenze der Steuerfreiheit.
Auch in diesem Beruf wird ein Teil der Stellen über Personaldienstleister besetzt. Dann gilt nach § 8 des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes der Gleichstellungsgrundsatz, von dem ein Tarifvertrag beim Entgelt für die ersten neun Monate einer Überlassung abweichen darf; Branchenzuschläge nähern das Entgelt danach stufenweise an. Die Überlassung an denselben Entleiher ist nach § 1 Absatz 1b auf achtzehn aufeinander folgende Monate begrenzt.
Aussichten
Der Abschluss hebt spürbar von der Helferstelle ab, weil er in tarifgebundenen Betrieben eine andere Eingruppierung eröffnet und weil qualifizierte Stellen in unruhigen Zeiten seltener zuerst wegfallen. Der naheliegende nächste Schritt bleibt das dritte Ausbildungsjahr oder später die Externenprüfung zur Fachkraft für Lagerlogistik, denn erst dieser Abschluss öffnet den Weg zu Logistikmeister und Fachwirt. Daneben lohnen sich Zusatzqualifikationen, die sofort bezahlt werden: Flurförderzeugschein mit Zusatzstufen, Gefahrgut- und Gefahrstoffkenntnisse, Ladungssicherung.
Aufgaben
- Lieferungen entladen und quantitativ wie qualitativ prüfen
- Begleitpapiere kontrollieren und Eingänge erfassen
- Güter nach ihren Eigenschaften einlagern
- Kennzeichnungen und Gefahrgutsymbole lesen und anwenden
- Aufträge kommissionieren und verpacken
- Sendungen versandfertig machen und verladen
- Ladung sichern und Transportmittel beladen
- Mängel feststellen, dokumentieren und melden
Voraussetzungen
- Abgeschlossene Ausbildung als Fachlagerist
- Körperliche Belastbarkeit und Trittsicherheit
- Sorgfalt bei Mengen, Chargen und Kennzeichnungen
- Umgang mit Handscanner und Lagersoftware
- Bereitschaft zu Schichtarbeit
- Flurförderzeugschein von Vorteil
Wo man arbeitet
- Lager von Industrie, Handel und Handwerk
- Speditions- und Umschlagbetriebe
- Distributionszentren des Onlinehandels
- Gefahrstoff- und Baustofflager
- Personaldienstleister mit Lagerüberlassung
Der Weg in den Beruf
Duale Ausbildung von zwei Jahren nach § 2 der Verordnung über die Berufsausbildung im Lagerbereich, die den Beruf in § 1 gemeinsam mit der dreijährigen Fachkraft für Lagerlogistik anerkennt. Die Abschlussprüfung umfasst nach § 10 die Bereiche Praktische Arbeitsaufgaben, Lagerprozesse, Güterbewegung sowie Wirtschafts- und Sozialkunde. Nach § 6 derselben Verordnung kann die Ausbildung für das dritte Ausbildungsjahr im Beruf der Fachkraft für Lagerlogistik fortgesetzt werden; das setzt einen Betrieb voraus, der dieses Jahr anbietet. Erwachsene erreichen den Abschluss über eine Umschulung oder über die Zulassung in besonderen Fällen nach § 45 Absatz 2 des Berufsbildungsgesetzes.
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